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Außenministerin Baerbock und Kulturstaatsministerin Roth rufen mit der Hannah-Arendt-Initiative ein Schutzprogramm für Journalistinnen und Journalisten ins Leben
Das Auswärtige Amt und die Beauftragte für Kultur und Medien rufen gemeinsam ein neues Programm zur Unterstützung und zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffenden sowie Verteidigerinnen und Verteidigern der Meinungsfreiheit in Krisen- und Konfliktgebieten im Ausland wie auch im Exil in Deutschland ins Leben. Die Hannah-Arendt-Initiative dient dabei auch der Umsetzung eines Auftrages aus dem Koalitionsvertrag.
Außenministerin Annalena Baerbock: „Freier Journalismus ist die beste Medizin gegen Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbrauch. Gerade in diesen Tagen sehen wir einmal mehr, wie unverzichtbar die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten ist, die z.B. über die Proteste der unerschrockenen Frauen und Mädchen im Iran und Russlands schreckliche Kriegsverbrechen in der Ukraine berichten. Für ihre Arbeit werden sie allzu oft verfolgt, verhaftet, verprügelt und ermordet. Damit diese mutigen Menschen ihre Arbeit fortsetzen können, brauchen sie sichere Rückzugsorte, Arbeitsmöglichkeiten und Unterstützung. Deswegen schaffen wir jetzt mit der Hannah-Arendt-Initiative ein Nothilfeprogramm für Medienschaffende und Journalistinnen und Journalisten mit handfesten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen.“
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Journalistinnen und Journalisten werden immer häufiger zur Zielscheibe von Diktatoren, Anti-Demokraten und Extremisten, da sie mit ihrer freien und unabhängigen Berichterstattung die Potemkinschen Propaganda-Dörfer in Moskau, Kabul, Teheran, weltweit ins Wanken bringen. Sie sind laute, selbstbewusste Stimmen im Kampf für Freiheit und Selbstbestimmung, für Demokratie und Frieden. Gerade in diesen Zeiten ist die Hannah-Arendt-Initiative ein wichtiges Signal für die Meinungs- und Pressefreiheit, für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten. Mit dieser Initiative unterstützen wir zielgerichtet geflüchtete Journalistinnen und Journalisten, damit sie auch aus dem Exil ihre so wichtige Arbeit fortführen können. Zivilgesellschaftliche Initiativen sind zentrale Akteure dieser Initiative, da sie bei der Etablierung ausbalancierter Mechanismen, die eine staatliche Unterstützung der Medien ermöglichen ohne mit dem Prinzip der Staatsferne zu brechen, einen wichtigen Beitrag leisten.“
Sowohl im Ausland als auch im Inland laufen bereits Projekte der Hannah-Arendt-Initiative, in einer Pilotphase. Dabei werden in einem ersten Schritt gefährdete Journalistinnen und Journalisten aus Afghanistan, der Ukraine, Russland und Belarus unterstützt, namentlich durch Notfallstipendien, Trainingsmaßnahmen, regionale Stipendienprogramme und Exil-Journalismus-Zentren in Drittländern sowie durch entsprechende Maßnahmen im Exil in Deutschland. Hinzu kommt ein spezielles Nothilfeangebot, um unmittelbare Gefahr für Leib und Leben einzelner Medienschaffender in den Herkunftsländern gezielt und schnell abzuwenden. Partner der Initiative sind unter anderem die DW Akademie, der European Fund for Journalism in Exile (JX-Fund), MiCT – Media in Cooperation and Transition und das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit. Die DW Akademie wird als Beitrag zum Schutzprogramm das Netzwerk der Partner koordinieren, das offen sein wird für weitere Partner und eine stetige Weiterentwicklung der Hilfsangebote ermöglicht.
Bereits 2022 sieht das Auswärtige Amt für die Hannah-Arendt-Initiative 3,5 Millionen Euro vor. Die Mittel kommen dabei Medienschaffenden zugute, die sich durch ihre Arbeit weiter für unabhängige Berichterstattung in ihren Herkunftsländern einsetzen – zunächst 360 Personen im Ausland. Die Beauftragte für Kultur und Medien trägt bereits durch Förderung des European Fund for Journalism in Exile (JX-Fund) von rund 4,2 Millionen Euro im Jahr 2022 dazu bei, dass seit April 2022 insgesamt mehr als 500 Medienschaffende unterstützt werden konnten. Diese Pilotvorhaben sind auch Teil der zukünftigen Struktur des Schutzprogramms, das dabei dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne und der staatlichen Neutralität verpflichtet ist. Die Förderung erfolgt allein nach meinungsneutralen Kriterien und durch unabhängige Jurys, auf deren inhaltliche Meinungsfindung staatlicherseits kein Einfluss genommen wird.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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