
DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien – Mit einem klaren Signal zum Schutz queerer Menschen haben die Grünen im Nationalrat zwei Initiativen eingebracht: Ein umfassendes Verbot sogenannter Konversionsmaßnahmen sowie die Einrichtung eines Runden Tisches zu Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Personen. Die Anträge wurden kürzlich im Gleichbehandlungsausschuss des Parlaments behandelt.
Gesetz gegen Konversionsmaßnahmen soll besonders verletzliche Gruppen schützen
Kernstück des Gesetzesantrags ist das geplante Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz (295/A), das Praktiken verbieten soll, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität abzielen. Solche Maßnahmen – oft unter dem Begriff "Konversionstherapien" bekannt – gelten international als pseudowissenschaftlich und potenziell traumatisierend.
Das Verbot soll sich auf vier besonders schutzbedürftige Gruppen erstrecken:
- Minderjährige,
- junge Erwachsene unter 21 Jahren, wenn sie sich in einer Zwangslage oder einer urteilsbeeinträchtigenden Situation befinden,
- nicht-entscheidungsfähige Personen,
- sowie Personen, die aufgrund eines besonderen Abhängigkeits- oder Autoritätsverhältnisses besonders verletzlich sind.
Eine Einwilligung der betroffenen Personen oder deren gesetzlicher Vertreter:innen wäre laut Entwurf unwirksam. Verstöße sollen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen geahndet werden.
Ergänzt wird der Gesetzesentwurf durch ein Werbe- und Provisionsverbot, das jegliche Anbahnung derartiger Maßnahmen untersagen soll. Auch hier sind Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro vorgesehen.
Keine Einschränkung für wissenschaftlich fundierte Therapien
Ausdrücklich vom Verbot ausgenommen sind wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von sogenannten paraphilen Störungen, etwa Pädophilie oder Voyeurismus. Auch psychotherapeutische Maßnahmen, die darauf abzielen, das Selbstwertgefühl von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder nicht-cisgender Personen zu stärken, sollen weiterhin möglich bleiben. Betroffene sollen in Therapien alle belastenden Themen ansprechen dürfen – verboten werden ausschließlich solche Interventionen, die eine Änderung der sexuellen Identität zum Ziel haben.
Ein gleichlautender Antrag (296/A) wurde auch dem Justizausschuss zugewiesen.
Runder Tisch gegen Hassverbrechen gefordert
Parallel dazu fordern die Grünen mit einem Entschließungsantrag (305/A(E)) die Fortsetzung und Ausweitung eines im Jahr 2023 initiierten Runden Tisches zu Hassverbrechen gegen queere Menschen. Damals hatten das Justiz- und Innenministerium gemeinsam mit Vertreter:innen der LGBTIQ+-Community ein erstes Treffen organisiert.
Angesichts jüngster Gewalttaten, unter anderem gegen homosexuelle Männer, sprechen sich die Grünen nun für eine systematische Weiterentwicklung aus. Ziel sei die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen, bei dem relevante NGOs, Opferschutzorganisationen sowie die zuständigen Ministerien eingebunden werden sollen.
Internationale Empfehlungen im Blick
Mit beiden Vorstößen reagieren die Grünen nicht nur auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen, sondern auch auf Empfehlungen internationaler Fachorganisationen und Menschenrechtsinstitutionen. Der Europarat, die UN und zahlreiche Fachverbände verurteilen Konversionsmaßnahmen seit Jahren als unethisch und gefährlich. Gleichzeitig wird ein konsequenter staatlicher Schutz von LGBTIQ+-Personen vor Hass und Gewalt eingefordert.
Ob die Initiativen im Nationalrat eine Mehrheit finden, bleibt offen. Die Grünen betonen jedoch, dass der Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung keine parteipolitische Frage sei, sondern ein grundlegendes Menschenrecht.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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