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AT: Konversionsmaßnahmen sollen verboten werden – Grüne fordern Schutzgesetz und Runden Tisch gegen Hassverbrechen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦

 

Wien – Mit einem neuen Gesetzesentwurf wollen die Grünen in Österreich sogenannte Konversionsmaßnahmen verbieten und damit gezielt Menschen aus der LGBTIQ+-Community vor schädlichen und pseudotherapeutischen Praktiken schützen. Parallel dazu fordern sie einen weiteren Runden Tisch zur Bekämpfung von Hassverbrechen gegen queere Personen.

 

Gezielter Schutz vor gefährlichen Praktiken

Der Gesetzesantrag der Grünen zum sogenannten Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz (295/A) richtet sich gegen Maßnahmen, die eine Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität erzwingen oder nahelegen sollen. Solche Praktiken, auch als „Konversionstherapien“ bekannt, gelten weltweit als unwissenschaftlich, potenziell traumatisierend und werden von führenden Fachgesellschaften abgelehnt.

 

Der Entwurf sieht ein explizites Verbot der Durchführung solcher Maßnahmen gegenüber vier besonders schutzbedürftigen Personengruppen vor:

  • Minderjährigen,
  • jungen Erwachsenen unter 21 Jahren, sofern sie sich in einer Zwangslage befinden oder ihr Urteilsvermögen eingeschränkt ist,
  • nicht-entscheidungsfähigen Personen, etwa aufgrund psychischer Erkrankung oder Behinderung, sowie
  • Personen in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen, etwa bei familiärer oder seelsorgerlicher Autorität.
  • Eine Einwilligung, etwa durch Eltern oder gesetzliche Vertreter:innen, soll dabei keine rechtliche Gültigkeit besitzen.

 

Bei Verstößen sieht der Gesetzesentwurf Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 720 Tagsätzen vor. Zusätzlich soll jede Form von Werbung, Anbahnung oder Provisionszahlung für Konversionsmaßnahmen mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

 

Klare Abgrenzung zu therapeutischer Arbeit

Wissenschaftlich fundierte therapeutische Behandlungen, etwa bei paraphilen Störungen wie Pädophilie oder Voyeurismus, bleiben vom geplanten Verbot ausdrücklich unberührt. Ebenso sollen psychotherapeutische Gespräche zur Förderung des Selbstwertgefühls von queeren Personen weiterhin möglich sein. Das geplante Gesetz zielt ausschließlich auf Maßnahmen ab, die eine Veränderung der sexuellen oder geschlechtlichen Identität zum Ziel haben – nicht auf Begleitung und Stärkung der individuellen Persönlichkeit.

 

Runder Tisch gegen Hassverbrechen gefordert

In einem ergänzenden Entschließungsantrag (305/A(E)) sprechen sich die Grünen für einen erneuten Runden Tisch zu Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Personen aus. Bereits im Jahr 2023 hatten das Justiz- und das Innenministerium ein solches Treffen mit Vertreter:innen der Community initiiert. Angesichts aktueller Übergriffe auf homosexuelle Männer fordern die Grünen nun eine Fortsetzung und institutionelle Verankerung des Dialogs.

 

Ziel sei die gemeinsame Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen. Dabei sollen relevante NGOs, Opferschutzverbände sowie zuständige Ministerien eng zusammenarbeiten, um Prävention, Strafverfolgung und Unterstützung für Betroffene nachhaltig zu verbessern.

 

Politische Relevanz und internationale Einordnung

Mehrere europäische Länder – darunter Deutschland, Frankreich und Spanien – haben in den vergangenen Jahren Gesetze gegen Konversionsmaßnahmen verabschiedet. Auch internationale Organisationen wie die WHO und die UNO fordern ein konsequentes Verbot solcher Praktiken. Der Vorstoß der Grünen bringt Österreich nun in diese Debatte ein und setzt auf umfassenden Schutz, Prävention und Bewusstseinsbildung.

 

Ob das Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode noch eine Mehrheit im Parlament findet, bleibt abzuwarten. Die Grünen setzen damit jedoch ein deutliches Zeichen für die Rechte und den Schutz queerer Menschen in Österreich.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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