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AT: Personalvertretungsaufsichtsbehörde prüft 2024 zahlreiche Verstöße gegen das Personalvertretungsgesetz

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner

 

Wien – Im Berichtsjahr 2024 hat die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) insgesamt 18 Verstöße gegen das Personalvertretungsgesetz (PVG) festgestellt. Der Jahresbericht, der nun zum zweiten Mal wie gesetzlich vorgesehen an den Nationalrat weitergeleitet wurde, dokumentiert die Arbeit und die Herausforderungen der Behörde im vergangenen Jahr.

 

Seit ihrer Gründung vor rund elf Jahren im Zuge der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die PVAB die Personalvertretungs-Aufsichtskommission abgelöst und ist seither für die Überprüfung der Geschäftsführung von Personalvertretungsorganen zuständig. Ein zentraler Bestandteil ihrer Arbeit ist auch die Bearbeitung von Beschwerden, die Verstöße gegen das PVG betreffen.

 

Der Bericht für 2024 verzeichnete eine signifikante Steigerung der eingegangenen Anträge. Waren es 2023 noch 13 Anträge, stieg die Zahl auf 24 im vergangenen Jahr. Insgesamt wurden 22 Fälle abgeschlossen, wobei die PVAB in neun Fällen eine gesetzeswidrige Geschäftsführung und in sieben Fällen eine gesetzesmäßige Geschäftsführung feststellte. In sechs Fällen mussten Anträge aus formalen Gründen zurückgewiesen werden.

 

Die Behörde setzte ihren Prüfauftrag in verschiedenen Ministerien fort. Besonders häufig betrafen die Verfahren Dienststellen im Verteidigungsministerium (16 Fälle), gefolgt vom Bildungsministerium (drei Fälle) und dem Justizministerium (zwei Fälle). Ein Verfahren war dem Innenministerium zugeordnet. Trotz der Vielzahl an Fällen lag die Verfahrensdauer gemäß dem Bericht stets deutlich unter der vorgeschriebenen Entscheidungsfrist von sechs Monaten.

 

Ein zentrales Anliegen der PVAB ist es zudem, Beschwerden von Personalvertretungsorganen zu prüfen, wenn diese eine Verletzung des Personalvertretungsgesetzes durch den Dienstgeber vermuten. Auch hier verzeichnete die Behörde einen Anstieg der Beschwerden. 2024 gingen 12 Beschwerden ein, verglichen mit nur fünf im Vorjahr. In neun Fällen stellte die PVAB eine Verletzung des PVG fest, während sie in einem Fall die Beschwerde als unberechtigt zurückwies. Die Mehrheit dieser Beschwerden betraf das Verteidigungsministerium, eine weitere das Innenministerium.

 

Im Rahmen ihrer Aufgaben erstellt die PVAB auch Gutachten, wenn zwischen einem Ministerium und der Personalvertretung kein Einvernehmen über geplante Maßnahmen erzielt werden kann. Im Jahr 2024 war jedoch kein Gutachten erforderlich, da keine der Beschwerden in diesem Zusammenhang eine solche Maßnahme erforderte.

 

Die Entscheidungen der PVAB werden laut ihrer Vorsitzenden, Eva-Elisabeth Szymanski, anonymisiert im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht, um Transparenz zu gewährleisten. Der Bericht verzeichnet insgesamt 35 Erledigungen, darunter eine Beschwerdevorentscheidung und zwei weitere Fälle im Verwaltungsbereich.

 

Trotz der kontinuierlichen Arbeit und der hohen Zahl an eingegangenen Verfahren bleibt es der PVAB ein zentrales Anliegen, die Einhaltung des Personalvertretungsgesetzes sicherzustellen und so eine faire und rechtskonforme Personalvertretung in den öffentlichen Dienststellen zu gewährleisten.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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