DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien (PK) – In Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat die Regierung dem Nationalrat eine Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz vorgelegt.
Diese Anpassung sieht vor, dass die Bestimmungen des Gesetzes künftig auch auf Leiharbeiter Anwendung finden, wenn der Betrieb, dem sie überlassen wurden, in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Bislang wurde die Anwendbarkeit der Urlaubsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) für die betreffenden Beschäftigten herangezogen. Darüber hinaus soll eine obsolete COVID-19-Bestimmung aus dem BUAG gestrichen werden.
Laut den Erläuterungen führte die bisherige Rechtslage dazu, dass überlassene Arbeitnehmer
, die in einem Stuckateur- oder Trockenausbaubetrieb arbeiten, vom Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz umfasst waren, während die Stammkräfte dieser Betriebe nicht darunter fielen. Die neue Regelung zielt darauf ab, einen Gleichklang zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeiter zu gewährleisten. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher erwartet durch die damit verbundenen neuen Meldepflichten keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Überlasser.
Die Novelle wird als notwendiger Schritt betrachtet, um die bestehende Gesetzgebung an die aktuellen Anforderungen und Rechtsprechungen anzupassen und so eine gerechtere Behandlung aller betroffenen Arbeitnehmer
zu gewährleisten.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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