· 

AT: Regierung legt Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz vor

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien (PK) – In Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat die Regierung dem Nationalrat eine Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz vorgelegt.

 

Diese Anpassung sieht vor, dass die Bestimmungen des Gesetzes künftig auch auf Leiharbeiter Anwendung finden, wenn der Betrieb, dem sie überlassen wurden, in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Bislang wurde die Anwendbarkeit der Urlaubsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) für die betreffenden Beschäftigten herangezogen. Darüber hinaus soll eine obsolete COVID-19-Bestimmung aus dem BUAG gestrichen werden.

 

Laut den Erläuterungen führte die bisherige Rechtslage dazu, dass überlassene Arbeitnehmer

, die in einem Stuckateur- oder Trockenausbaubetrieb arbeiten, vom Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz umfasst waren, während die Stammkräfte dieser Betriebe nicht darunter fielen. Die neue Regelung zielt darauf ab, einen Gleichklang zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeiter zu gewährleisten. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher erwartet durch die damit verbundenen neuen Meldepflichten keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Überlasser.

 

Die Novelle wird als notwendiger Schritt betrachtet, um die bestehende Gesetzgebung an die aktuellen Anforderungen und Rechtsprechungen anzupassen und so eine gerechtere Behandlung aller betroffenen Arbeitnehmer

zu gewährleisten.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0