AT: Wehrrechtsänderungsgesetz soll Milizsystem stärken

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Die Bundesregierung hat sich in ihrem Programm 2020 – 2024 zur Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes des Bundesheers nach den Grundsätzen eines Milizsystems bekannt. Mit dem nun vorgelegten Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 (WRÄG 2024) sollen mehrere Maßnahmen zur Attraktivierung der Miliz umgesetzt werden, um die Reaktionsfähigkeit des Bundesheeres im Rahmen der militärischen Landesverteidigung zu verbessern (2554 d.B.). Dazu sind Änderungen des Wehrgesetzes, des Heeresdisziplinargesetzes, des Heeresgebührengesetzes, des Auslandseinsatzgesetzes, des Militärbefugnisgesetzes und des Militärauszeichnungsgesetzes vorgesehen.

 

Milizausbildungsvergütung

Ein zentrales Element der Novelle ist die Einführung einer Milizausbildungsvergütung, die im Sinne eines "Sparbuchmodells" für jeden Tag einer geleisteten Milizübung angespart und für berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen verwendet werden kann. Diese Vergütung, auch "Bildungsscheck" genannt, soll spätestens sechs Monate nach Abschluss der zivilen Ausbildungsmaßnahme beantragt werden. Der Anspruch endet vier Jahre nach dem letzten Tag der Heranziehung zu Milizübungen.

 

Elternmonat

Mit dem WRÄG 2024 wird auch die Möglichkeit einer Dienstfreistellung bei der Geburt eines Kindes eingeführt. Personen, die den Grundwehrdienst, Wehrdienst als Zeitsoldat oder den Ausbildungsdienst leisten, können auf Antrag für bis zu vier Wochen freigestellt werden, sofern das Kind zum Haushalt gehört. Diese Regelung gilt für den Zeitraum von der Geburt bis zwölf Wochen danach.

 

Härtefallregelungen

Präsenz- und Ausbildungsdienstzeiten werden nicht als kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit anerkannt, was zu finanziellen Nachteilen führen kann. Um diese Härtefälle abzumildern, kann der Verteidigungsminister einen finanziellen Ausgleich gewähren, der sich an der Differenz zwischen dem während des Dienstes erhaltenen Betrag und dem sonstigen Einkommen orientiert. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

 

Neue Tapferkeitsmedaille

Zur Anerkennung besonderer Tapferkeit während Einsätzen des Bundesheeres wird eine neue Tapferkeitsmedaille eingeführt. Diese Medaille würdigt Leistungen, die weit über das gewöhnliche Maß der Tapferkeit hinausgehen und mit außergewöhnlicher Gefährdung verbunden sind. Die rückwirkende Verleihung ist bis zum 1. August 2015 möglich. Zudem soll die Einsatzmedaille künftig auch an Zivilbedienstete verliehen werden können.

 

Verwaltungsvereinfachungen

Zusätzliche Maßnahmen des WRÄG 2024 umfassen Verwaltungsvereinfachungen beim Wechsel von Präsenzdienstarten, Dienstfreistellungen und bei Auslandseinsätzen, um die Effizienz und Flexibilität des Bundesheeres zu steigern.

Mit diesen Maßnahmen zielt das Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 darauf ab, die Attraktivität der Miliz zu erhöhen und die Reaktionsfähigkeit des Bundesheeres zu stärken, indem es die Bedingungen für Milizangehörige verbessert und besondere Leistungen würdigt.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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