DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien – Ein neuer Koalitionsantrag zur Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes, des Gasdiversifizierungsgesetzes und des Energielenkungsgesetzes (4074/A) sieht die Verlängerung der strategischen Gasreserve um ein weiteres Jahr vor. Zudem sollen Gasversorger künftig verpflichtet werden, umfassende Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Verpflichtung zur Erstellung von Versorgungssicherheitskonzepten
Laut dem Entwurf müssen Gasversorger ab einer bestimmten Größe Maßnahmen für den Fall eines Ausfalls von Gaslieferungen sowie zur Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas gegenüber der Regulierungsbehörde E-Control darlegen. Diese Versorgungssicherheitskonzepte müssen erstmals bis zum 1. Oktober 2024 übermittelt werden.
Ein Versorger kann von dieser Verpflichtung befreit werden, wenn er nachweist, dass die größten einzelnen Gasbezugsquellen nicht-russischer Herkunft sind oder dass ein Ausfall keinen wesentlichen Einfluss auf die Erfüllung der Lieferverpflichtungen hat. Unabhängig davon müssen Versorger ihre Gasbezugsquellen gegenüber der Regulierungsbehörde offenlegen, um Transparenz zu gewährleisten.
Diversifizierung und Kostenkompensation
Im Rahmen der europäischen und nationalen Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verfolgt Österreich das Ziel, mittel- und langfristig aus russischem Erdgas auszusteigen und die Gasbezugsquellen zu diversifizieren. Der Umstieg auf alternative Gasquellen bringt jedoch erhöhte Kosten für die Anlieferung und gestiegene Erdgaspreise mit sich. Um diese Mehrbelastung für die österreichische Wirtschaft und Verbraucher
abzufedern, wurde 2022 das Gasdiversifizierungsgesetz eingeführt, welches nun bis Ende 2027 verlängert werden soll. Dieses Gesetz ermöglicht einen Ausgleich für die entstehenden Mehrkosten bei den Energieunternehmen.
Anreize für Gaseinspeicherung
Der Antrag sieht auch vor, den Anreiz zur Einspeicherung von Gas für den eigenen Bedarf aufrechtzuerhalten. Dies soll die Versorgungssicherheit zusätzlich stärken.
Erforderliche Mehrheit im Nationalrat
Für die im Antrag enthaltenen Verfassungsbestimmungen ist eine Zweidrittelmehrheit im Plenum des Nationalrats erforderlich. Die Maßnahmen sind ein weiterer Schritt in Richtung einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung für Österreich.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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