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AT: Neues Gesetz zur Förderung von Gewaltambulanzen passiert Justizausschuss

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Der Justizausschuss hat heute ein bedeutendes Gesetz zur Förderung von Gewaltambulanzen verabschiedet. Diese sollen als zentrale Anlaufstellen für Gewaltopfer fungieren und die Beweissicherung in Strafverfahren verbessern. Die Initiative stammt von den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne, unterstützt von der FPÖ. Die SPÖ forderte eine umfassende Begutachtung durch Expert, scheiterte jedoch mit ihrem Antrag.

 

Gewaltambulanzen als Schlüssel zur Beweissicherung

Justizministerin Alma Zadić erläuterte die Notwendigkeit des neuen Gesetzes, das bestehende Projekte wie die Gewaltambulanz in Graz nun gesetzlich absichern soll. Weitere Einrichtungen, darunter eine geplante Gewaltambulanz in Wien, sollen folgen. Zadić betonte die Bedeutung dieser Einrichtungen zur Sicherung von Beweismitteln und zur Erhöhung der Verurteilungsquote bei Gewaltdelikten. Auch Frauen- und Familienministerin Susanne Raab hob die Relevanz der Gewaltambulanzen hervor, um die Gewaltspirale zu durchbrechen.

 

Details des neuen Gesetzes

Das Gesetz zur Förderung von Gewaltambulanzen (4067/A) richtet sich an Universitäten mit gerichtsmedizinischen Instituten sowie andere geeignete Betreiber. Diese müssen entweder bereits eine Gewaltambulanz betreiben oder sich verpflichten, eine solche einzurichten. Die Leistungen sollen kostenlos und unabhängig von einer Anzeige oder einem behördlichen Verfahren zugänglich sein. Das Gesetz soll am 1. September 2024 in Kraft treten.

 

Gewaltambulanzen sollen Verletzungen und Spuren dokumentieren, um sie als Beweismittel in Strafverfahren nutzen zu können. Betroffene von psychischer Gewalt sollen über weiterführende Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten informiert werden. Die Ambulanzen sollen zudem als Drehscheibe und Unterstützungsstelle fungieren.

 

Zustimmung und Kritik im Justizausschuss

Johanna Jachs (ÖVP) sieht in dem Gesetz eine wichtige Grundlage zur Schaffung weiterer Gewaltambulanzen. Die Leistungen sollen kostenlos und zugänglich sein, betonte sie. Georg Bürstmayr (Grüne) unterstrich die Notwendigkeit, vor Gericht belastbare Beweise zu sichern.

Selma Yildirim (SPÖ) äußerte Bedenken bezüglich fehlender Kriterien wie einer 24/7-Erreichbarkeit und der Einbindung von Gynäkolog bei Sexualdelikten. Sie forderte eine flächendeckende Einführung von Gewaltambulanzen und kritisierte das Vorgehen ohne umfassende Begutachtung. Henrike Brandstötter (NEOS) schloss sich der Kritik an, betonte jedoch, dass Gewaltambulanzen unbestritten wichtig seien. Christian Ragger (FPÖ) unterstützte das Gesetz trotz der Bedenken hinsichtlich des Vorgehens.

 

Justizministerin Zadić betonte die Bedeutung der gesetzlichen Grundlage zur Sicherung der Projekte und zur Bereitstellung von Budgetmitteln. Auch Frauenministerin Raab zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz die Einrichtung von Gewaltambulanzen in ganz Österreich ermöglicht und langfristige Finanzierungssicherheit bietet.

 

Weisungsbericht des Justizministeriums

Neben dem Gewaltambulanzenförderungsgesetz behandelte der Justizausschuss den Weisungsbericht 2021 aus dem Justizministerium, der 29 Fälle mit Weisungen aus den Jahren 2014 bis 2021 enthält. Die Abgeordneten nahmen den Bericht mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS zur Kenntnis. Klaus Fürlinger (ÖVP) sprach sich für eine Nachschärfung der langen Verfahrensdauern aus, während Johannes Margreiter (NEOS) und Georg Bürstmayr (Grüne) eine Beschleunigung der Berichtserstellung hinterfragten. Justizministerin Zadić erklärte, dass ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein müsse, bevor es in den Bericht aufgenommen werde.

 

Die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Förderung von Gewaltambulanzen stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Gewalt und für den Schutz der Opfer dar. Der Justizausschuss hat mit diesem Beschluss eine bedeutende Weiche für die Zukunft gestellt.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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