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AT: Auflösung der COFAG: Zukunft der COVID-19-Förderungen und Verantwortlichkeiten neu geordnet

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) wird ab dem 31. Juli 2024 aufgelöst. Dies geht aus einem von ÖVP und Grünen eingebrachten Gesetzesantrag hervor (4070/A), der vorsieht, die COFAG als Gesellschaft abzuwickeln und möglichst bald unter der Verantwortung der Alleingesellschafterin ABBAG vollständig zu liquidieren.

 

Neue Ordnung der COFAG-Aufgaben

Die bisherigen Aufgaben der COFAG, die unter anderem die Bearbeitung von COVID-19-Förderanträgen, die Verfolgung nicht berechtigter Ansprüche sowie die Restrukturierung und Einbringung von Forderungen aus Garantien und Haftungen umfassen, werden neu geordnet. Diese Aufgaben wurden der COFAG von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und der Austria Wirtschaftsservice (aws) übertragen.

 

Bis Ende Juli 2024 soll die COFAG möglichst alle noch offenen COVID-19-Förderanträge abschließen. Unerledigte Anträge werden dann in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers übergehen, der als Abwicklungsstelle fungieren wird. Ab diesem Zeitpunkt werden die Abgabenbehörden für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen COVID-19-Hilfen zuständig sein. Forderungen, die der COFAG von der aws oder der ÖHT zur Restrukturierung oder Betreibung übertragen wurden, werden ebenfalls ab Ende Juli auf die aws übertragen.

 

Hintergrund und rechtliche Anpassungen

Der Gesetzesantrag reagiert auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom vergangenen Oktober. Dieser stellte fest, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH unsachlich sei und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen gehabt hätten. Bereits vor diesem Entscheid war jedoch geplant, die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) aufzulösen und deren Aufgaben auf andere Rechtsträger zu übertragen, wie in den Erläuterungen des Antrags betont wird.

 

Ausschussbegutachtung beschlossen

Der Finanzausschuss hat einstimmig die Durchführung einer Ausschussbegutachtung zu diesem Gesetzesantrag beschlossen. Dies soll sicherstellen, dass die Übergabe der Aufgaben und die Abwicklung der COFAG reibungslos und transparent erfolgt.

 

Fazit

Die Auflösung der COFAG markiert einen bedeutenden Schritt in der Neustrukturierung der Verwaltung von COVID-19-Förderungen in Österreich. Die Neuordnung der Verantwortlichkeiten soll zu mehr Klarheit und Effizienz führen, insbesondere in der Bearbeitung noch offener Förderanträge und der Rückforderung unrechtmäßig bezogener Hilfen. Die Abwicklung unter der Aufsicht des Finanzministeriums und die Übertragung von Aufgaben an bestehende Behörden und Institutionen soll die Integrität und Fairness im Umgang mit staatlichen Hilfsgeldern gewährleisten.

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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