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AT: Kritik an der Standortagentur Austrian Business Agency

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Debatte im Rechnungshofausschuss über Budgetierung und Aufzeichnungen bei Beratungsprojekten der ABA

Wien - Im Zuge einer Prüfung des Rechnungshofs setzten sich die Mitglieder des Rechnungshofausschusses heute mit der österreichischen Standortagentur Austrian Business Agency (ABA) auseinander. Die ABA, die sich im Eigentum des Bundes befindet, ist unter anderem für die Förderung des Wirtschaftsstandorts Österreich und die Beratung ausländischer Unternehmen oder Investoren zuständig, die an einer Ansiedlung in Österreich interessiert sind.

 

Der Rechnungshof (RH) kritisierte unter anderem, dass während des überprüften Zeitraums von 2018 bis 2022 keine umfassenden Beurteilungen zur Qualität und zum Umfang der Beratungsprojekte der ABA vorlagen. Auch konnte die ABA keine Angaben zur tatsächlichen Ansiedlung ausländischer Fachkräfte in Österreich machen. René Tritscher, Geschäftsführer der Austrian Business Agency seit 2021, wies im Ausschuss in Bezug auf letzteres darauf hin, dass die ABA gemäß der Aufgabendefinition keine Personalvermittlung durchführt, sondern Fachkräfte lediglich beratend begleitet. Daher liegen nur ungefähre, aber keine abschließenden Aufzeichnungen darüber vor, wer tatsächlich in Österreich zu arbeiten beginnt.

 

Darüber hinaus stieg das Budget der ABA von 2018 bis 2023 um etwa 80 Prozent auf rund 9 Mio. €, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ausführte. Der tatsächliche Aufwand der ABA blieb jedoch größtenteils unter dem genehmigten Budget. Aufgrund dieser Budgetüberschreitungen durch das Wirtschaftsministerium mahnt der RH Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit an. Der RH schlägt vor, die in der Finanzierungsvereinbarung genannten Aufgaben der ABA in quantifizierbare Leistungsindikatoren für die drei Geschäftsbereiche "Invest in Austria", "Work in Austria" und "Film in Austria" zu überführen.

 

Tritscher zufolge gibt es dazu klare, nachvollziehbare Zielvereinbarungen mit 20 konkreten Messwerten, wie er gegenüber Eva Blimlinger (Grüne) erläuterte. Außerdem werde der Compliance-Kodex überarbeitet und die Einrichtung eines Compliance-Beauftragten geprüft. Eine vom Rechnungshof geforderte Kostenträgerrechnung werde nicht durchgeführt, da die ABA keine Leistungsverrechnung an Dritte vornimmt, so Tritscher. Jede Maßnahme werde jedoch nach ihrer Durchführung evaluiert. Was das nicht ausgeschöpfte ABA-Budget betrifft, wies Tritscher auf die Ausnahmesituation mit Reisebeschränkungen in den Pandemiejahren hin. Alle Rückzahlungen seien in das Budget zurückgeführt worden. Kraker zufolge benötigt es dennoch eine präzisere Budgetplanung. Außerdem wird ein ganzheitliches Marketingkonzept angemahnt.

 

In seiner Kritik führt der RH weiterhin an, dass die Leistungen der externen Vertragspartner zur operativen Marktbearbeitung nicht transparent nachvollziehbar waren. Zudem habe die ABA im überprüften Zeitraum Leistungen an Dritte ohne Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen beauftragt. Tritscher wies darauf hin, dass er seit seiner Übernahme der Geschäftsleitung im Jahr 2021 alle Altverträge hinsichtlich der Einhaltung des Vergaberechts habe prüfen lassen. Außerdem seien interne Vorgaben an die Mitarbeiter vorgenommen worden.

 

Bei den Konsulenten sei im Prüfzeitraum die Vertragsgestaltung der ABA uneinheitlich gewesen, führte Kraker außerdem aus. Seit seiner Übernahme der Geschäftsführung im Jahr 2021 seien die Konsulentenverträge mehrfach überarbeitet und ein einheitliches System abgestimmt worden, meinte Tritscher auf Nachfrage von Gerald Loacker (NEOS). In der Zeit seiner Geschäftsführung sei keine einzige Rechnung freigegeben worden, die nicht durch einen Vertrag gedeckt gewesen sei. Zudem habe er veranlasst, dass alle Konsulentenverträge überprüft werden.

 

Wirtschaftsminister Martin Kocher wies darauf hin, dass die ABA grundsätzlich eine "schlanke" Organisation sei, die neben den Beratungsleistungen etwa auch die Filmförderung FISAplus abwickle. Viele der Defizite, die der Rechnungshof festgestellt habe, seien mittlerweile behoben, wie etwa beim Thema Vergaberecht.

 

Was die Vergabe der Rot-Weiß-Rot-Karte betreffe, würde die ABA beraten und das AMS dann entscheiden. In Richtung von Ruth Becher (SPÖ) und Christian Lausch (FPÖ) meinte der Minister, es sei auch eine Frage der Kosten-Nutzen-Abwägung, wenn man sich konkret die Zahlen anschauen wolle, wer nach einer ABA-Beratung tatsächlich eine Stelle angenommen habe. Beim Thema der Überbudgetierung gab Kocher ähnlich wie Tritscher zu bedenken, dass der Prüfzeitraum auch die Corona-Pandemiejahre betrafen. Einerseits sei eine Überbudgetierung nicht gut, andererseits gelte es, auf den Anreiz für die sparsamen Dienststellen zu achten.

 

Eine weitere Kritik des Rechnungshofs betraf die Kooperationen mit Bundesländern insofern, dass nicht beziffert werden konnte, bei welchen Standortprojekten die Bundesländer mitbeteiligt gewesen seien. Einheitliche Kooperationsvereinbarungen mit den Bundesländern, wie sie der RH empfohlen habe, seien insofern schwierig, weil Ressourcen und Zielsetzungen in den Bundesländern sehr voneinander abweichen. Man gehe den Weg der individuellen Vereinbarungen, habe aber die Anregung aufgenommen, künftig zu dokumentieren, in welchen Fällen eine Landesagentur eingebunden sei. Was den Bodenverbrauch durch Betriebsansiedlungen anbelangt, den Ulrike Maria Böker (Grüne) thematisierte, betreffe das Thema Länderkompetenzen. Tritscher zufolge gibt es derzeit keine Zielvereinbarungen mit den Ländern zum Bodenverbrauch in diesem Zusammenhang.

 

Die Abgeordneten nahmen den entsprechenden Prüfbericht des Rechnungshofs zur ABA einstimmig zur Kenntnis. Zur Fristwahrung einstimmig vertagt wurde zudem der Rechnungshofbericht betreffend die Forschung im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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