· 

AT: Rechnungshofausschuss debattiert arbeitsmarktpolitische Treffsicherheit der Bildungskarenz

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien - Die Bildungskarenz, eingeführt 1998, ermöglicht es unselbstständig Beschäftigten, sich bis zu einem Jahr lang freistellen zu lassen, um Aus- und Weiterbildungen zu absolvieren. Die Beliebtheit dieses Instruments ist in den letzten Jahren gestiegen, wie aus einem Bericht des Rechnungshofs hervorgeht. Heute wurde dieser Bericht im zuständigen Ausschuss debattiert und einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt auf, dass die Ausgaben für die Bildungskarenz von 2010 bis 2021 um das Dreifache gestiegen sind und im Jahr 2021 rund 295,7 Mio. € betrugen.

 

Der Rechnungshof sieht das arbeitsmarktpolitische Potenzial der Bildungskarenz an, fordert jedoch eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen. Ziel sollte eine klare Ausrichtung auf Weiterbildungen sein, die die Position der Beziehenden auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

 

Im Zuge der Überprüfung des Rechnungshofs hat das Arbeitsmarktservice (AMS) die Auswirkungen der Bildungskarenz auf den Arbeitsmarktstatus und die Einkommenssituation analysiert. Es wurde festgestellt, dass im Durchschnitt 78 % der Beziehenden drei Jahre nach der Bildungskarenz wieder in Beschäftigung waren, wobei 53 % ein höheres Einkommen erzielten. Dennoch gibt es Bedenken, dass der Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt negative Effekte haben kann.

 

Die Bildungskarenz wird vor allem von Personen mit hohem Bildungsniveau genutzt, während Personen mit geringerem Bildungsgrad nur eingeschränkt angesprochen werden konnten. Der Rechnungshof empfiehlt daher, eine ambitionierte Weiterbildungsverpflichtung gesetzlich festzulegen und von den Beziehenden Teilnahmebestätigungen der absolvierten Kurse einzufordern.

 

Im Vergleich zur Bildungskarenz erwies sich die Bildungsteilzeit als kostengünstigeres und effektiveres Instrument. Die Beschäftigungsquote nach der Bildungsteilzeit war tendenziell höher, und auch die Einkommensentwicklung fiel günstiger aus.

 

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher betonte, dass bereits an Reformschritten gearbeitet werde, um die Bildungskarenz effizienter zu gestalten. Eine Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Bildungskarenz weist jedoch nur einen geringen positiven Effekt auf die Einkommenssituation der Beziehenden nach.

 

AMS-Vorstandvorsitzender Johannes Kopf erklärte, dass die Bildungskarenz aus der Wirtschaftskrise um 2009 stamme und als Sozialplan gedacht war. Angesichts des Fachkräftemangels sei es jedoch gerechtfertigt, das Instrument einzuschränken.

Es gibt bereits Maßnahmen, um Missbrauch der Bildungskarenz zu verhindern, wie die Leiterin der internen Revision des AMS, Eva Weiszgerber, erläuterte. Das AMS kontrolliert etwa Anmeldebestätigungen und prüft im Verdachtsfall.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0