AT: Zweckzuschüsse im Fokus der "Wohnraum- und Bauoffensive"

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien - In einer gemeinsamen Initiative von ÖVP und Grünen wird eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz 2024 angestrebt, die sich auf die Gewährung von Zweckzuschüssen im Rahmen der "Wohnraum- und Bauoffensive" an ein Land bezieht. Eine wesentliche Bedingung für die Gewährung dieser Zweckzuschüsse ist, dass das betreffende Land die Bundesmittel von 2024 bis 2026 zusätzlich zu den bereits aus Landesmitteln finanzierten Wohnbauförderungsmaßnahmen einsetzt.

 

Einer der Hauptzwecke dieser Bundeszuschüsse an die Länder besteht darin, Zusatzanreize für die Bauwirtschaft zu schaffen, wie in den Erläuterungen erläutert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, dass die Summe der in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen der Wohnbauförderung der Länder zugesagten Wohnungen im Durchschnitt höher liegt als die für den Neubau vorgesehenen Zweckzuschüsse in Höhe von 780 Mio. € für den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinien bleibt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Länder, die für die Wohnbauförderung zuständig sind.

 

Gemäß dem vorgelegten Initiativantrag (4014/A) von Peter Haubner (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) sind die Länder verpflichtet, dem Bund jährlich einen Bericht über die zweckgemäße Verwendung der erhaltenen Mittel vorzulegen. Dabei soll die Entwicklung der gesamten Wohnbauförderung über einen Zeitraum von mehreren Jahren dargestellt werden. Der Bund wiederum ist befugt, die zweckgemäße Verwendung seiner Zweckzuschüsse zu überprüfen und bei widmungswidriger Verwendung eine Rückforderung einzuleiten.

 

Ein weiterer Initiativantrag (4015/A) von ÖVP und Grünen betrifft das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, wobei eine Aktualisierung des Verweises auf die Erdgasabgabe vorgeschlagen wird.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0