DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Wien - Die österreichische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um denjenigen Ukrainern und Ukrainerinnen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, die Integration zu erleichtern. Der Vorschlag sieht vor, diesen Menschen einen dauerhaften und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Form einer "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" zu gewähren. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde dem Sozialausschuss zur Vorberatung übergeben.
Als Voraussetzung für diese Arbeitsmarktzugangsregelung müssen die Betroffenen in den letzten 24 Monaten mindestens zwölf Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt gewesen sein oder als GSVG-Versicherte einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sein. Nach den Erläuterungen betrifft dies derzeit etwa 7.000 Vertriebene.
Gleichzeitig sollen auch Vorkehrungen getroffen werden, falls der Sonderaufenthaltsstatus anderer Vertriebener auslaufen sollte.
Das vorgelegte Fremdenrechtspaket umfasst auch Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und im Ausbildungspflichtgesetz. Es sieht vor, vertriebene ukrainische Jugendliche in die in Österreich geltende Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr einzubeziehen. Dadurch soll eine Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen werden. Zudem sollen damit die Betreuungspflichtigen, die größtenteils vertriebene Frauen im erwerbsfähigen Alter sind, entlastet werden, wie es in den Erläuterungen heißt.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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