· 

AT: ÖVP und Grüne beantragen Änderungen des Emissionsgesetz-Luft und des Klimabonusgesetzes

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – ÖVP und Grüne haben dem Nationalrat zwei Anträge vorgelegt, die bedeutende Änderungen im Umweltrecht vorsehen. Der erste Antrag betrifft eine Änderung des Emissionsgesetz-Luft, während der zweite Antrag redaktionelle Anpassungen im Klimabonusgesetz zum Ziel hat.

 

Änderung des Emissionsgesetz-Luft

Das Emissionsgesetz-Luft ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Luftqualität in Österreich. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Reduzierung von Luftschadstoffen fest. Bisher hatte die Umweltministerin die Befugnis, zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, wenn die Emissionsreduktionsziele nicht erreicht wurden. Der neue Antrag der Koalition, unterstützt von ÖVP und Grünen, sieht vor, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung dieser Verordnungen überprüfen können.

 

Darüber hinaus wird mit diesem Antrag eine EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die gesetzlichen Bestimmungen an den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen, der im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung erfolgt ist.

 

Anpassungen im Klimabonusgesetz

Der zweite Antrag, eingereicht von den Abgeordneten Lukas Hammer (Grüne) und Johannes Schmuckenschlager (ÖVP), befasst sich mit redaktionellen Anpassungen im Klimabonusgesetz. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Anreize für klimafreundliches Verhalten zu schaffen und die Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu unterstützen.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen im Klimabonusgesetz sollen die rechtliche Klarheit und Verständlichkeit des Gesetzes verbessern, um dessen Effektivität zu erhöhen.

Die Anträge werden nun im Nationalrat diskutiert und weiterverfolgt, um die Umweltschutzmaßnahmen in Österreich zu stärken und die Ziele des Klimaschutzes zu unterstützen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0