AT: Rechtliche Grundlagen für zwei Schulbauprojekte in Wien

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

In Wien werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um die Umsetzung zweier bedeutender Schulbauprojekte voranzutreiben. Dabei handelt es sich um die Erweiterung und Sanierung der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik in St. Pölten sowie um die Sanierung der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in Völkermarkt.

 

Um diese Projekte realisieren zu können, benötigt das Finanzministerium die Ermächtigung, die Nutzungsrechte an den Schulgebäuden vorübergehend stillzulegen oder zu kündigen. Eine entsprechende Regierungsvorlage zur Ermächtigung über die Verfügung von beweglichem Bundesvermögen liegt dem Budgetausschuss vor.

 

Die Notwendigkeit dieser rechtlichen Maßnahme ergibt sich daraus, dass der Bund Schulen betreibt, deren Liegenschaften im Eigentum von Bundesländern oder Gemeinden stehen. Die Bildungsanstalt in St. Pölten erfüllt nach langjähriger Nutzung nicht mehr die technischen Anforderungen und muss dringend saniert und erweitert werden. Für die Umsetzung dieses Projekts wird ein zehnjähriges Investorenmodell angestrebt. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund sein Nutzungsrecht für den Zeitraum der Errichtung und Mietdauer (10 Jahre) vorübergehend ruhen lässt. Nach Ablauf des Mietverhältnisses von 10 Jahren soll das Nutzungsrecht automatisch wieder an den Bund zurückfallen.

 

Die Kündigung des unentgeltlichen Nutzungsrechts an der Schule in Völkermarkt wird aufgrund der örtlichen Zusammenlegung mit dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Völkermarkt vorgenommen. Würde das Nutzungsrecht aufrechterhalten bleiben, müsste der Bund trotz der Standortverlegung weiterhin die laufenden Betriebskosten für die ihm zustehenden Räumlichkeiten tragen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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