AT: Neues Denkmalschutzgesetz soll Spekulationen und Abrisse von historischen Gebäuden verhindern

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

  

Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, die vom Bundesrat mehrheitlich gebilligt wurde, stellt das Gesetz auf völlig neue Beine. Die Grundintention der Regierungsvorlage ist es, Unterschutzstellungen leichter zu realisieren und Spekulationen mit denkmalgeschützten Bauten hintanzuhalten.

 

Durch die Festschreibung einer "besonderen Erhaltungspflicht" soll verhindert werden, dass Eigentümer:innen von Baudenkmalen diese verfallen lassen. Außerdem wird dem Bundesdenkmalamt (BDA) eine stärkere Position eingeräumt. Neben der Aufstockung der Fördermittel werden auch die Haftungsregelungen für historische Gebäude und Anlagen angepasst, neue Regeln für archäologische Funde etabliert und der Schutz von UNESCO-Welterbe in den Denkmalschutz integriert.

 

Elisabeth Grimling (SPÖ/W) urteilte, dass das Denkmalschutzgesetz zwar einige Verbesserungen enthält, aber auch viele Problembereiche aufweist. Kritik äußerte sie an der mangelnden Verankerung des UNESCO-Welterbes nach internationalen Standards und der Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Denkmalbeirates durch ein neues Bestellungsverfahren. Auch archäologische Ausgrabungen würden durch die neuen Bestimmungen erschwert.

 

Marco Schreuder (Grüne/W) sprach hingegen von einer bedeutsamen Novelle, die den Erhalt denkmalgeschützter Häuser fördert und gleichzeitig eine moderate Erhaltungspflicht einführt, um dem spekulativen Verfallenlassen entgegenzuwirken.

 

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP/T) betonte die gesellschaftliche Bedeutung des Schutzes und der Erhaltung des kulturellen Erbes in Österreich. Sie lobte die Einführung einer Erhaltungspflicht und die Aufstockung des Budgets für das Bundesdenkmalamt.

 

Staatssekretärin Andrea Mayer hob hervor, dass die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes viele Lücken schließt und deutlich mehr Mittel vorsieht. Die neuen Haftungsregeln erlauben eine flexiblere Nutzung von Denkmalen und stellen sicher, dass sie für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Zudem wird dem absichtlichen Verfallenlassen von schützenswerten Gebäuden ein Riegel vorgeschoben, und die Anliegen des Klima-, Umwelt- und Bodenschutzes werden berücksichtigt.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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