AT: Bundesrat billigt Änderungen im ABGB zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

 

Wien – In einer langen Sitzung der Länderkammer wurden heute Nacht wichtige Beschlüsse zum Schutz von Bäumen und historischen Gebäuden gefasst. Einstimmig unterstützt wurde die Neuregelung der Haftungsbestimmungen für Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen oder das Herabfallen von Ästen entstehen. Bisher mussten Baumbesitzer:innen – analog zur Gebäudehaftung – in Schadensfällen nachweisen, dass sie keine Schuld trifft. Diese Beweislastumkehr wird nun entfallen.

 

Die Bundesratssitzung brachte auch eine umfassende Novelle des Denkmalschutzgesetzes hervor, die darauf abzielt, Unterschutzstellungen leichter umsetzbar zu machen und Spekulationen mit denkmalgeschützten Bauten einzudämmen.

 

Ein Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen, der die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand in Verfahren sicherstellen soll, erhielt ebenfalls die Zustimmung aller Fraktionen. Dieser beinhaltet Klarstellungen bezüglich des Zugangs zu einem Rechtsbeistand sowie der Berücksichtigung des Kindeswohls.

 

Ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag zur Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf zwölf Jahre fand hingegen keine Mehrheit.

Ein weiterer Gesetzesentwurf, der die Rechtsgrundlage für die neue Digitaluniversität in Linz schaffen soll, wurde von den Regierungsfraktionen unterstützt und passierte die Länderkammer mehrheitlich.

 

Schließlich wurden die aktuellen EU-Vorhabensberichte des Justizressorts sowie des Ministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport mehrheitlich bzw. einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Neue Haftungsregeln im ABGB sollen unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen verhindern

Die Haftung für Bäume soll durch Einfügung einer eigenen Gesetzesbestimmung in das Schadenersatzrecht des ABGB auf eine neue, spezifische Grundlage gestellt werden, sieht die von Justizministerin Alma Zadić vorgelegte Regierungsvorlage vor. Es bestand die Problematik, dass in der Vergangenheit oft aus Angst vor einer möglichen Haftung Bäume flächendeckend gefällt wurden, selbst wenn das aus Sicherheitsaspekten gar nicht erforderlich gewesen wäre. Die bisher bestehende Beweislastumkehr wird daher entfallen. Künftig müssen die Geschädigten nachweisen, dass Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

 

Ministerin Alma Zadić betonte, dass die Neuregelung der Baumhaftung ein wichtiger Schritt sei, um "Angstschnitte" zu verhindern. Bisher galt für Bäume außerhalb des Waldes eine verschärfte schadenersatzrechtliche Haftung, was zu einer übermäßigen Fällung von Bäumen führte. Nun müssen Geschädigte nachweisen, dass der Baumhalter seinen Sorgfaltspflichten schuldhaft nicht nachgekommen sei.

 

Die Sorgfaltspflichten des Baumhalters hängen insbesondere vom Standort, der Größe, dem Wuchs und dem Zustand des Baums ab. Für einen Baum in der Nähe eines Kinderspielplatzes gelten andere Kriterien als für einen abgelegenen Baum am Stadtrand. Auch der Umweltschutz wird in den Vordergrund gerückt, da ein naturbelassener Zustand des Baumes angestrebt wird.

Einigkeit herrschte zwischen den Fraktionen über die Neuregelung der Baumhaftung. Diese soll einerseits für Rechtssicherheit sorgen und andererseits auf den Hausverstand der Menschen setzen. Es wurde betont, dass für Bäume im Wald weiterhin das Forstgesetz anwendbar sei.

 

Die Neuregelung der Haftung für Bäume wurde als wichtiger Schritt begrüßt, um unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen zu verhindern und gleichzeitig den Schutz von Bäumen zu gewährleisten.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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