Reminder: Falsche Behauptungen über angebliches "Kollateralkonto"

DMZ –  BILDUNG / WISSEN ¦ Lena Wallner ¦                      

 

Im Internet sind immer irreführende Informationen im Umlauf, so auch über ein angebliches Kollateralkonto, und es ist wichtig, kritisch zu hinterfragen, was man liest. In Bezug auf Geburtsurkunden und ihren angeblichen finanziellen Wert gibt es tatsächlich viele Fehlinformationen, insbesondere die Behauptung, dass sie an der New Yorker Börse gehandelt werden.

 

Diese Behauptung ist jedoch vollkommen unwahr. Geburtsurkunden haben keinen finanziellen Wert an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen. Geburtsurkunden sind staatliche Dokumente, die die Geburt einer Person belegen und in der Regel für verschiedene behördliche Angelegenheiten benötigt werden. Sie sind kein Handelsgut und haben keine Bedeutung für finanzielle Transaktionen oder Börsengeschäfte.

 

Auch bei dieser Behauptungen handelt es sich um eine Verschwörungstheorie und steht im direkten Zusammenhang mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung. Diese Bewegung lehnt die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab und behauptet, dass das Deutsche Reich immer noch fortbesteht. Ihre Ansichten sind rechtlich nicht anerkannt und stehen im Widerspruch zur demokratischen Grundordnung.

Es wird in sozialen Medien immer wieder darüber spekuliert, dass die Politik zu viele Menschen aus anderen Ländern ins Land lässt. Eine aktuelle Behauptung besagt, dass dies auch mit Geburtsurkunden in Verbindung steht und dass diese sogar an der New Yorker Börse gehandelt werden.

 

Tatsache ist jedoch, dass an der New Yorker Börse keine Geburtsurkunden gehandelt werden. Geburtsurkunden haben keinen finanziellen Wert und dienen lediglich als offizielle Dokumente zur Registrierung von Geburten. Sie werden bei verschiedenen behördlichen Angelegenheiten benötigt, erlangen jedoch keine monetäre Bedeutung.

 

Eine Geburtsurkunde dient lediglich als Nachweis der Geburt und wird für verschiedene bürokratische Verfahren benötigt. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde können Gebühren anfallen, die jedoch keine finanzielle Gegenleistung darstellen. Auch haben Geburtsurkunden keinen Geldwert.

 

Es existiert auch kein sogenanntes "Kollateralkonto", das angeblich zeitgleich mit jeder Geburtsurkunde eingerichtet wird. Diese Behauptung stammt aus der "Reichsbürger"-Szene und sich wie oben erwähnt gegen die demokratische Grundordnung richtet. Die Vorstellung eines "Kollateralkontos" für Geburtsurkunden ist eine Erfindung dieser Bewegung und hat keine Grundlage in der Realität.

 

Es wird behauptet, dass der Zugriff auf diese Konten ihren Lebensunterhalt sichern würde und dass deshalb so viele Zuwanderer ins Land "gelockt" würden.

 

Der Dienstleister US Birth Certificates hat bereits selbst Stellung zu diesen falschen Behauptungen genommen und dementiert jeglichen Handel mit Geburtsurkunden.

 

Das US-Finanzministerium warnt vor Betrugsmaschen, bei denen angeblich der Wert von Geburtsurkunden ausgezahlt werden könne. Es ist ratsam, Informationen grundsätzlich immer kritisch zu prüfen und sich auf vertrauenswürdige Quellen zu verlassen, um genaue und zuverlässige Informationen zu erhalten.

 

Faktencheck aus Österreich: Angebliches «Kollateralkonto» - Geburtsurkunden haben keinen Geldwert (dpa-factchecking.com) 

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