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AT: Gesundheitsausschuss beschließt Akademisierung der Psychotherapieausbildung

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Ab dem Jahr 2026 wird es erstmals möglich sein, sich an allen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. Der von der Regierung vorgelegte umfassende Gesetzesentwurf, der heute im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS in der Fassung eines Abänderungsantrags beschlossen wurde, sieht vor allem die Einrichtung eines zweijährigen Masterstudiengangs mit insgesamt 500 Ausbildungsplätzen vor.

 

Durch den im Laufe der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag wird sichergestellt, dass der Masterstudiengang nicht nur – wie ursprünglich vorgesehen – an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen absolviert werden kann. Die dafür anfallenden Kosten müssen aber von den Trägern selbst übernommen werden.

 

Keine Zustimmung kam von Seiten der SPÖ, die ihre Kritik mit der Beschränkung der Studienplätze sowie mit den für den dritten Ausbildungsteil noch immer anfallenden Kosten in der Höhe von geschätzten 10.000 bis 20.000 € begründete.

 

Die Vertreter:innen der Regierungsfraktionen sprachen von einem Meilenstein, einer schon längst überfälligen Neuregelung und einem wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung. Gesundheitsminister Johannes Rauch führte zudem ins Treffen, dass durch die Einbeziehung der Fachhochschulen noch weitere Studienplätze angeboten werden können.

 

500 Masterstudienplätze ab 2026 für breiten und kostengünstigen Zugang

Fast 34 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes wird die Ausbildung nun akademisiert und auf völlig neue Beine gestellt. Nachdem die Psychotherapie bisher der letzte hochrangige und eigenverantwortlich tätige Gesundheitsberuf ohne akademische Ausbildung war, soll damit auch ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden. Für den neuen zweijährigen Masterstudiengang sind 500 Plätze pro Jahr geplant, die regional verteilt verfügbar sein sollen und deren Einrichtung im Universitätsgesetz verankert wurde (2503 d.B.).

 

Zulassungsvoraussetzung für das neue Masterstudium ist ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium bzw. die Berechtigung zur Ausübung bestimmter Berufe. Die Liste umfasst neben Psychologie und Medizin auch Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Musiktherapie, Medizinisch-Technische Dienste sowie diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Durch den im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag werden nun auch Personen einbezogen, die eine Berechtigung zur Ausübung des Hebammenberufs erworben oder einen Bachelor im Bereich Psychosoziale Beratung abgeschlossen haben.

 

Der dritte Ausbildungsteil besteht aus einer postgraduellen Fachausbildung bei anerkannten psychotherapeutischen Fachgesellschaften und aus Praktika mit Patientenkontakt, während der man schon unter Supervision arbeiten kann. Die praktische Ausbildung muss – mit Ausnahme der Selbsterfahrung und der Lehrsupervision - in psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen absolviert werden. Ein Teil davon ist auch im niedergelassenen Bereich, insbesondere in psychotherapeutischen Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften, möglich. Auf diese Weise sollen die Studierenden mit den unterschiedlichen Settings, in denen Psychotherapie stattfindet, vertraut gemacht werden. Ziel ist die Absolvierung eines Teils der praktischen Ausbildung in Beschäftigungsverhältnissen, um die Versorgungssituation zu verbessern. Abgeschlossen wird das Studium mit einer staatlichen Approbationsprüfung.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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