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AT: ÖVP und Grüne schlagen kleinere Änderungen im Sozialversicherungsrecht vor

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Eine von ÖVP und Grünen beantragte Sammelnovelle (3983/A) bringt eine Reihe kleinerer Änderungen im Sozialversicherungsrecht mit sich. Diese beinhalten die Integration verschiedener älterer Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und andere Sozialversicherungsgesetze sowie Anpassungen beim Rehabilitationsgeld. Zusätzlich sollen zukünftig Währungsschwankungen zeitnah berücksichtigt werden.

 

Gemäß den geplanten Änderungen wird ein bestehender Anspruch auf Rehabilitationsgeld nicht mehr nur bei der Zuerkennung einer Invaliditätspension enden, sondern auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine reguläre Alterspension erfüllt sind. Des Weiteren soll bei der Formulierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Witwen- und Waisenpension berücksichtigt werden, dass seit 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen können.

 

Eine Härtefallregelung ist vorgesehen, um sicherzustellen, dass Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, eine ihnen zustehende Waisenpension auch dann nachgezahlt bekommen, wenn der Versicherungsfall vor Juli bzw. August 2018 eingetreten ist. Zudem werden verschiedene Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Sozialversicherungsreform, insbesondere in Bezug auf den Überleitungsausschuss und Aufsichtsrechte, berücksichtigt.

 

Die neuen Regeln für Währungsumrechnungen sollen sowohl im Bereich der Pensionsversicherung als auch im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung gelten und nicht nur für EU-Länder ohne Euro, sondern auch für Drittstaaten. Es ist geplant, Änderungen beim Umrechnungskurs von mehr als 10 % automatisch im darauffolgenden Monat zu berücksichtigen. Dadurch wird einerseits unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vermieden und andererseits bei erheblichen Kursschwankungen der reale Wert der Beträge berücksichtigt.

 

Ernst Gödl (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) betonen, dass dies dazu beitragen wird, den Antragstellern zu helfen, und gleichzeitig die Verwaltung erleichtern wird. Beträge in Fremdwährungen würden bei vielen Sozialversicherungsleistungen wie der Ausgleichszulage oder bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags eine Rolle spielen, heißt es in den Erläuterungen. Ausnahmen von den neuen Bestimmungen sind nur vorgesehen, wenn in einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen eine andere Art der Währungsumrechnung vereinbart wurde.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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