AT: Amtswegige Prüfverfahren: Suizid- und Extremismusprävention im Fokus

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

In den amtswegigen Prüfverfahren des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) steht die Prävention von Suizid und Extremismus im Mittelpunkt. Ein tragischer Vorfall während eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes, bei dem ein Rekrut Suizid begangen hat, wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Bemühungen des Ministeriums in diesen sensiblen Bereichen. Das BMLV betont die vielschichtigen Anstrengungen des Ressorts, um Suizidpräventionsmaßnahmen zu ergreifen.

 

In seiner Stellungnahme verweist das Ministerium auf den Suizidbericht 2022 des Heerespsychologischen Dienstes (HPD), der die umfassenden Bemühungen des Ministeriums dokumentiert. Auch das Präsidium der Psychologischen Beratungs- und Hilfsstelle für das Bundesheer (PBHK) betont die Dringlichkeit eines verstärkten personellen Engagements angesichts der zunehmenden Prävalenz psychischer Erkrankungen unter den Stellungspflichtigen. Ein weiterer Vorfall im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes Migration, bei dem ein Schlepper auf Soldaten geschossen hat, unterstreicht die ständige Notwendigkeit, die Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Das BMLV ordnete unverzüglich Maßnahmen zur Erhöhung des Truppenschutzes an und setzte Anpassungen in der Einsatztaktik um, einschließlich baulicher Maßnahmen an Grenzübergangsstellen.

 

Ein alarmierender Vorfall auf der Social-Media-Plattform TikTok zeigt die Notwendigkeit einer konsequenten Extremismusprävention innerhalb des Bundesheeres. Drei Rekruten, die den "Wolfsgruß" in die Handykamera hielten, wurden wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz angezeigt. Zusätzlich verhängte der Kompaniekommandant eine Disziplinarstrafe. Obwohl das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) eine Gefährderansprache durchführte, konnten keine Hinweise auf extremistische Tendenzen festgestellt werden. Das Abwehramt betont die Bedeutung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Erkennung von Extremismus und Radikalisierungstendenzen. Laufende Vorträge und Indikatorenkataloge sollen frühzeitig auf mögliche Radikalisierungsprozesse hinweisen.

 

Bei Erkenntnissen über extremistische Aktivitäten oder Mitgliedschaften in extremistischen Gruppen wird durch Sperrvermerke sichergestellt, dass Wehrpflichtige über den Grundwehrdienst hinaus nicht weiter im Bundesheer dienen. Das BMLV betont die Verantwortung aller Kommandanten und Leiter sicherzustellen, dass disziplinar- und strafrechtlich relevante Vorfälle, insbesondere im Bereich des politischen und religiösen Extremismus, konsequent verfolgt werden. Dies dient dem Schutz des Ansehens des Bundesheeres und der Sicherstellung des Vertrauens der Bevölkerung. Insgesamt verdeutlichen diese Ereignisse und Maßnahmen die fortwährende Herausforderung, die Sicherheit und Integrität des Bundesheeres zu gewährleisten und gleichzeitig präventive Maßnahmen gegen Suizid und Extremismus zu verstärken.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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