AT: NEOS befürwortet die Verwendung der englischen Sprache im Justizbereich

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Die NEOS haben einen Antrag (3891/A) eingereicht, der die Verwendung der englischen Sprache im österreichischen Justizsystem ermöglichen soll. Derzeit schreibt die Verfassung vor, dass alle staatlichen Organe grundsätzlich die deutsche Sprache verwenden müssen.

 

Johannes Margreiter, Mitglied der NEOS, betont jedoch die zunehmende internationale Verflechtung des Wirtschaftslebens und sieht daher die Notwendigkeit, auch zivile Streitigkeiten in englischer Sprache austragen zu können. Dieser Schritt würde nicht nur zu einer Modernisierung der Justiz beitragen, sondern auch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Für internationale Unternehmen sei es oft ein entscheidendes Kriterium, in welcher Form und Qualität Rechtsschutz gewährt werde.

 

Der Antrag sieht vor, dass die Verwendung der englischen Sprache in Verfahren in Handelssachen, bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie Exekutions- und Sicherungsverfahren ermöglicht wird. Dazu sollen entsprechende Änderungen in verschiedenen Gesetzen, darunter die Jurisdiktionsnorm (JN), das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof (OGHG), die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Exekutionsordnung (EO), vorgenommen werden.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0