DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Die NEOS haben einen Antrag (3891/A) eingereicht, der die Verwendung der englischen Sprache im österreichischen Justizsystem ermöglichen soll. Derzeit schreibt die Verfassung vor, dass alle staatlichen Organe grundsätzlich die deutsche Sprache verwenden müssen.
Johannes Margreiter, Mitglied der NEOS, betont jedoch die zunehmende internationale Verflechtung des Wirtschaftslebens und sieht daher die Notwendigkeit, auch zivile Streitigkeiten in englischer Sprache austragen zu können. Dieser Schritt würde nicht nur zu einer Modernisierung der Justiz beitragen, sondern auch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Für internationale Unternehmen sei es oft ein entscheidendes Kriterium, in welcher Form und Qualität Rechtsschutz gewährt werde.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwendung der englischen Sprache in Verfahren in Handelssachen, bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie Exekutions- und Sicherungsverfahren ermöglicht wird. Dazu sollen entsprechende Änderungen in verschiedenen Gesetzen, darunter die Jurisdiktionsnorm (JN), das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof (OGHG), die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Exekutionsordnung (EO), vorgenommen werden.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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