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Total Risk Management

DMZ – SATIRE ¦ Ruedi Stricker ¦         

 

Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit einer führenden Versicherungsgesellschaft die AGV Allgemeine Glücksversicherung als innovatives Produkt entwickelt mit dem Ziel, die bestehenden Lücken im Bereich der allgemeinen Lebensqualität zu beheben.

 

Hier ein Auszug aus den Versicherungsleistungen:

 

Körperliche Schäden

Versichert sind sämtliche nach Ablauf der Karenzfrist eintretenden negativen Veränderungen, soweit sie nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind. Bei den folgenden Risiken hat sich der Versicherungsnehmer jedoch mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent zu beteiligen:

  • Unerwünschtes Ergrauen oder Verlust des Haupthaares
  • Bildung von Hautfalten und Fettablagerungen
  • Positionsveränderungen von Milchdrüsengewebe
  • Triebverlust (Hunger, Durst, Libido)

Geistige Nachteile

Versichert sind folgende Schäden, sofern sie nach dem Beginn der Versicherung eingetreten sind:

  • Andauernde Vergesslichkeit
  • Häufiges Verwechseln von wichtigen Bezugspersonen
  • Verlust des Urteilsvermögens*
  • Unfähigkeit, Handys und Taschenrechner zu bedienen

* Der Glaube an den Kapitalschutz von strukturierten Produkten, an das Funktionieren des einheimischen Strommarktes oder an die militärische Unbesiegbarkeit der Eidgenossenschaft gilt nicht als Nachweis für einen entsprechenden Schaden.

 

Psychische Beeinträchtigungen

Versichert sind die Folgen plötzlicher, ungewollt auftretender Phänomene, die den Seelenfrieden nachhaltig gefährden: Liebeskummer, Trauer, Frustration nach abschlägig beantworteten Heiratsanträgen und Stellenbewerbungen, Nicht- oder Abwahl in bzw. aus politischen und kirchlichen Ämtern, Spielsucht, Ausbleiben von angenehmen Tagträumen, allgemeiner Verdruss, sinnlose Wutanfälle, Einsamkeit.

 

Soziale Misserfolge

Versichert sind sowohl das Ausbleiben von Erfolgserlebnissen als auch die subjektive Wahrnehmung nachlassender Reputation. Falls ein Schaden die Folge von Gerüchten, übler Nachrede oder strafrechtlich relevanter Kreditschädigung durch Dritte darstellt, behält sich die Gesellschaft vor, gerichtlich gegen die Urheberschaft vorzugehen. Ausgenommen von Versicherungsleistungen ist eine allgemeine Unbeliebtheit des Versicherungsnehmers als Folge von tatsächlichem und wiederholtem asozialem Verhalten.

 

Finanzielle Überraschungen

Versichert sind die folgenden Ereignisse:

Ausbleiben von Erbschaften, soweit zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns nach Treu und Glauben davon ausgegangen werden konnte, dass eine dem Versicherungsnehmer nachstehende Person über entsprechendes Vermögen verfügt und innert angemessener Zeit ableben würde

Lotterieverluste und Konkurse von Banken und Versicherungsgesellschaften, sofern sie den Versicherungsnehmer betreffen

 

Partnerschaftliche und familiäre Ereignisse

Die Versicherung deckt die Folgen von Fehlentscheidungen bei der Partnerwahl (sofern der Entscheid nach dem Inkrafttreten der Police gefällt wurde), von Ehebruch, negativer Entwicklung von schwer- oder nichterziehbaren Kindern sowie Abweichungen vom gewünschten Geschlecht oder Haarfarbe bei Neugeborenen. Das Ausbleiben des ehelichen Beischlafs gilt erst nach einer Wartefrist von mehr als drei Wochen als Schaden.

 

Weitere Schäden

Im Sinn einer abschließenden Aufzählung sind sodann die folgenden Risiken bzw. Schäden gedeckt:

Erzwungene Annahme von Ämtern (Stimmenzähler, Kantonsratssitze usw.)

Leistungsverweigerung seitens staatlicher Betriebe (Post, Bahn usw.)

Ungerechtfertigte Abweisung von Einbürgerungsgesuchen

Erzwungene Einstellung bzw. Verzögerung von Bauvorhaben aufgrund von Einsprachen

Willkürlicher Entzug von Führerausweisen (Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge)

Interessenten melden sich am Schalter der Einwohnerkontrolle.

 

Der Gemeindeschreiber

Ruedi Stricker

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