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AT: Sozialausschuss: Bildungsbonus wird auf Sozialhilfebezieher ausgeweitet

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

 

Wien – Anfang 2024 wurde der sogenannte Bildungsbonus für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe neu geregelt. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe, dessen Höhe sich nach der Dauer einer vom AMS angebotenen Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme richtet. So wird aktuell für eine mindestens viermonatige Schulung ein Bonus von 224 € pro Monat gewährt, für eine mindestens einjährige Ausbildung sind es bis zu 374 €. Der Grundbetrag liegt bei 2,49 € pro Tag bzw. 75 € im Monat.

 

Nun soll für Sozialhilfebezieher:innen ein ähnliches System eingeführt werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen eine entsprechende Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gebilligt. Damit sollen höhere Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Zudem sieht Grünen-Sozialsprecher Markus Koza den Bonus als Anreiz für Fortbildungsmaßnahmen.

 

Ebenfalls den Sozialausschuss passiert hat das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024. Es regelt, wer Berufsbezeichnungen wie "Sozialarbeiterin" oder "Sozialpädagoge" führen darf, wobei der ursprüngliche Gesetzentwurf mittels eines gesamtändernden Abänderungsantrags im Ausschuss umfassend überarbeitet wurde. Eine unbefugte Verwendung dieser Berufsbezeichnungen kann künftig mit bis zu 15.000 € bestraft werden. Auf Anregung der FPÖ wird außerdem das Heimopferrentengesetz novelliert, um finanzielle Ansprüche von Betroffenen abzusichern.

 

Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen

Beantragt wurde die Novellierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes von den Koalitionsparteien (3816/A), wobei der ursprüngliche Antrag in Bezug auf die Höhe des Bonus nochmals adaptiert wurde. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass das AMS Schulungsteilnehmer:innen – unabhängig von der Dauer der Schulungsmaßnahme – bereits jetzt eine Beihilfe in Höhe des Grundbetrags zur Deckung des Lebensunterhalts gewährt und Doppelförderungen vermieden werden sollen. Sozialhilfebezieher:innen werden demnach künftig – zusätzlich zur bestehenden Beihilfe – einen monatlichen Bonus von 136,2 € für mindestens vier Monate dauernde Schulungen bzw. von 272,4 € für länger als ein Jahr dauernde Bildungsmaßnahmen erhalten. Sowohl die Beihilfe als auch die Zuschläge sind nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen.

 

Außerdem sollen gemäß den Erläuterungen auch subsidiär Schutzberechtigte, die lediglich Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, vom Schulungszuschlag profitieren. Die Länder bekommen sieben Monate Zeit, ihre Mindestsicherungsgesetze an die neuen Bestimmungen anzupassen.

 

SPÖ und NEOS sehen Gesetzentwurf kritisch

In der Debatte erinnerte Grünen-Sozialsprecher Koza daran, dass der Bildungsbonus eingeführt wurde, um Arbeitslose, die längere Qualifizierungsmaßnahmen besuchen, ökonomisch in die Lage zu versetzen, diese auch abzuschließen. Auch Sozialhilfebezieher:innen würden von längeren Ausbildungen profitieren, da qualifizierte Personen leichter einen Job finden, machte er geltend. Durch den vorgesehenen Schulungszuschlag werde die Mindestsicherung damit tatsächlich "zu einem Trampolin". Koza rechnet außerdem mit einer nachhaltigen Entlastung der Sozialhilfebudgets der Länder durch eine sinkende Zahl von Bezieher:innen.

 

Enttäuscht zeigte sich Koza über die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die SPÖ. Diese klage ständig darüber, dass die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld zu niedrig seien, stimme nun aber zum wiederholten Mal gegen Verbesserungen, kritisierte er.

 

Alois Stöger (SPÖ) hatte zuvor gemeint, dass es sinnvoll gewesen wäre, das Gesetz einer Begutachtung zu unterziehen, damit die Länder wissen, was auf sie zukomme. Er befürchtet außerdem "bürokratische Problemlagen", nachdem es mit dem AMS und den Ländern zwei Auszahlungsstellen für den Schulungszuschlag geben wird.

 

Kritik am Gesetzentwurf kam auch von NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker. Österreich habe im internationalen Vergleich ohnehin eine "großzügige" Sozialhilfe, da müsse man nicht auch noch einen Bildungszuschuss "drauflegen", erklärte er. Damit wird seiner Ansicht nach "Nichtarbeit" gefördert. Man dürfe bei Gesetzesbeschlüssen außerdem nicht immer nur die Seite der Leistungsbezieher:innen sehen, sondern müsse auch die Zahler:innen im Blick haben, mahnte Loacker. Der Abgeordnete sprach zudem von einem "Kuhhandel": Ihm zufolge hat die ÖVP im Gegenzug eine Erhöhung des Kirchensteuer-Absetzbetrags erwirkt.

 

Sozialminister Johannes Rauch hielt fest, dass die Länder in die Ausarbeitung des Gesetzes eingebunden gewesen seien. Er verwahrte sich außerdem dagegen, Sozialhilfebezieher:innen Arbeitsbereitschaft abzusprechen. Der Prozentsatz jener, "die wirklich nicht wollen", ist ihm zufolge mit unter ein Prozent verschwindend gering.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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