AT: Koalition plant Modernisierung der Berufskrankheitenliste

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Eine geplante Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sieht eine umfassende Modernisierung der Berufskrankheitenliste vor, die von der Koalition aus ÖVP und Grünen angestrebt wird (3870/A). Ziel ist es, die Liste der anerkannten Berufskrankheiten neu zu strukturieren und die Meldung von Berufskrankheiten sowie Arbeitsunfällen zu reformieren.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dazu beitragen, die Übersichtlichkeit der Liste zu verbessern und den Prozess der Meldung effizienter zu gestalten, indem künftig vorrangig elektronische Meldungen erfolgen sollen.

 

Zu den geplanten Neuerungen gehört die Aufnahme von vier neuen Krankheiten in die Berufskrankheitenliste. Dazu zählen das Hypothenar- bzw. Thenar-Hammersyndrom, eine Gefäßschädigung der Hand, die durch repetitive Bewegungen verursacht wird und vor allem bei Handwerkern auftreten kann, sowie fokale Dystonien bei Instrumentalmusikern, eine neurologische Erkrankung, die zu Muskelkrämpfen und Bewegungsstörungen führt. Ebenfalls neu aufgenommen werden das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen, beides Formen von Hautkrebs bzw. dessen Vorstufen, die durch UV-Exposition verursacht werden, sowie Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) nach Asbest-Kontakt. Die Streichung von Erkrankungen durch Thomasschlackemehl erfolgt aufgrund ihrer mangelnden praktischen Relevanz.

 

Die Entscheidungen über die Neuaufnahmen basieren auf einer umfangreichen Prüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse und des allgemeinen Forschungsstandes durch eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe, der Vertreter:innen des Sozial- und Arbeitsministeriums, Expert:innen der Unfallversicherungsträger und der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin angehören. Auch die deutsche Berufskrankheitenliste und Empfehlungen der EU wurden in den Überlegungen berücksichtigt.

 

Damit eine Krankheit in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wird, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, darunter ein klarer kausaler Zusammenhang zwischen der Art der Erkrankung und berufsbedingten Expositionen sowie die Anforderung, dass die Krankheit im Rahmen beruflicher Tätigkeiten mindestens doppelt so häufig auftritt wie in der Allgemeinbevölkerung.

 

Die geplante Modernisierung der Berufskrankheitenliste spiegelt das Bestreben wider, die Arbeitsbedingungen in Österreich weiter zu verbessern und den Schutz der Arbeitnehmer:innen zu stärken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Anerkennung von Berufskrankheiten zu erleichtern und den Prozess der Meldung transparenter und effizienter zu gestalten.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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