DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Die österreichische Regierung hat dem Parlament ein Änderungsprotokoll zum Amtssitzabkommen der Organisation der Erdölexportierenden Länder (OPEC) als Staatsvertrag (2413 d.B.) zur Genehmigung vorgelegt. Dieses Protokoll sieht wesentliche Änderungen vor, die den Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betreffen.
Gemäß dem Änderungsprotokoll wird die OPEC völkerrechtlich verpflichtet, für ihre etwa 150.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsschutzmechanismus bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu implementieren, der den Standards der EMRK entspricht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Arbeitnehmern der OPEC einen angemessenen rechtlichen Schutz zu gewähren und sicherzustellen, dass ihre Rechte und Freiheiten gewahrt bleiben.
Darüber hinaus legt das Änderungsprotokoll fest, dass die OPEC sich vor österreichischen Gerichten verantworten muss, wenn gegen sie eine zivilrechtliche Schadenersatzklage durch Dritte wegen eines Verkehrsunfalls mit einem Fahrzeug eingereicht wird, das der OPEC zuzurechnen ist. Trotz dieser neuen Regelung bleibt die Immunität der internationalen Organisation in Bezug auf die österreichische Gerichtsbarkeit im Allgemeinen bestehen.
Die Notwendigkeit dieser Änderungen im OPEC-Amtssitzabkommen wurde durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2022 angestoßen. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die ursprüngliche Fassung des Amtssitzabkommens nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben der EMRK entsprach und daher Änderungen erforderlich waren.
Die vorgelegten Änderungen sollen sicherstellen, dass die Rechte und Freiheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der OPEC geschützt werden und dass die Organisation rechtlichen Standards gerecht wird, die im Einklang mit den Prinzipien der EMRK stehen. Das Parlament wird über die Genehmigung dieses Staatsvertrags entscheiden und damit die Umsetzung dieser wichtigen rechtlichen Änderungen ermöglichen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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