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Staatsvertrag für Beitritt zum Internationalen Impfstoffinstitut und EMRK-gemäße Änderungen im OPEC-Amtssitzabkommen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦        Internationales Impfstoffinstitut (Bildquelle: ivi.int)   

 

Wien - Die österreichische Regierung hat den Beitritt Österreichs zum Internationalen Impfstoffinstitut (IVI) vorgeschlagen, der vom Nationalrat als Staatsvertrag genehmigt werden soll. Die Regierungsvorlage (2410 d.B.) betont die Bedeutung der Teilnahme Österreichs an einem globalen Netzwerk wie dem IVI für die Bekämpfung sich ausbreitender Infektionskrankheiten und zukünftiger Pandemien. Das Internationale Impfstoffinstitut wurde 1997 auf Initiative der Vereinten Nationen gegründet und hat seinen Hauptsitz in Seoul, Südkorea, sowie europäische Dependancen in Stockholm und Wien.

 

Als unabhängige, gemeinnützige und politisch neutrale Organisation widmet sich das Institut der Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung sicherer, wirksamer und erschwinglicher Impfstoffe. Die Testimpfstoffe, die das IVI zu Evaluierungs- und Forschungszwecken herstellt, dürfen nicht kommerziell vertrieben werden. Österreichs jährlicher Mitgliedsbeitrag am IVI wird voraussichtlich rund 800.000 € betragen, wobei die Ministerien für Forschung und Gesundheit jeweils die Hälfte tragen sollen. Das Außenministerium übernimmt die Mietkosten für das IVI-Büro in Wien in Höhe von 60.000 € pro Jahr.

 

Gleichzeitig wurden Änderungen im OPEC-Amtssitzabkommen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beachtet werden. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass der Amtssitzabkommen der Organisation erneuert wird, um den Standards der EMRK zu entsprechen und die Grundrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des OPEC-Sekretariats zu schützen.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des OPEC-Sekretariats von den Schutzmechanismen der EMRK profitieren können und dass die Grundrechte und Freiheiten, die in der EMRK festgelegt sind, gewahrt bleiben. Die vorgeschlagenen Änderungen werden den Nationalrat zur Genehmigung vorgelegt, um sicherzustellen, dass Österreichs internationale Verpflichtungen im Einklang mit den Menschenrechtsstandards stehen.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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