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Unrechtmäßige Tarifverträge im Schweizer Gesundheitssystem seit 1996: Kritik von Dr. Andreas Keusch

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦          

 

Im schweizerischen Gesundheitssystem sind seit 1996 sämtliche Tarifbestimmungen und damit verbundene Taxpunktwerte, wie TARMED oder TARDOC, EFAS, Preise etc., durch gleichzeitige adäquate Qualitätssicherung gesetzlich abgesichert.

 

Dr. Andreas Keusch, renommierter Patientenvertreter aus Pfäffikon SZ, erhebt jedoch schwere Vorwürfe gegen das System. Seiner Ansicht nach sind alle Tarifverträge seit 1996 grundsätzlich KVG-widrig und daher ungültig. Diese Behauptung bezieht sich insbesondere auf die kürzliche Anhebung des Taxpunktwerts der Ostschweizer Ärztegesellschaften durch die "strukturell korrupten" Ostschweizer Regierungen.

 

Die Problematik der KVG-Widrigkeit

Die KVG-Widrigkeit der Tarifverträge führt laut Keusch dazu, dass die Ärzteschaft gesetzlich verpflichtet ist, adäquate medizinische Versorgungsforschung und Qualitätsförderung durchzuführen. Die Qualität und Kosteneffizienz des Gesundheitssystems sollen so langfristig gewährleistet werden. Dies sei notwendig, um faire Tarife zu verhandeln, die für Patienten und Prämienzahler tragbare Belastungen darstellen.

 

Politische Missachtung und strafrechtliche Aspekte

Keusch wirft der Gesundheitspolitik vor, die steigenden Gesundheitskosten aufgrund der fehlenden Förderung und Optimierung der medizinischen Indikations- und Outcomequalität nicht ausreichend zu kontrollieren. Er geht sogar soweit, politisches Handeln als systematischen Betrug gemäß Artikel 146 StGB zu bezeichnen. Die fehlende Einrichtung eines Bundesverfassungsgerichts wird dabei als Mitverantwortlicher für die Straffreiheit dieses Vorgehens angeführt.

 

Forderungen an die Ärzteschaft und das Gesundheitssystem

Der Gesundheitsökonom Heinz Locher kritisiert ebenso die fehlende Qualitätssicherung in den Tarifverträgen und betont die Notwendigkeit, dass jeder Tarifvertrag seit 1996 einen Anhang über Qualitätssicherung haben muss. Keusch appelliert an die Ärzteschaft, endlich ihre gesetzliche und standesmäßige ethische Pflicht zur Förderung und Optimierung der medizinischen Dienstleistungen zu erfüllen.

 

Die Rolle der Krankenversicherer

Keusch weist auch darauf hin, dass die Krankenversicherer trotz vorliegender Gesetze nie eine angemessene Umsetzung der medizinischen Qualitätssicherung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eingefordert haben. Die aktuellen Beschwerden der Versicherer gegen die Taxpunktwert-Festsetzungen der Ostschweizer Regierungen verdeutlichen den anhaltenden Konflikt.

 

Fazit

Dr. Andreas Keuschs Manuskript legt eindringlich dar, dass die Qualität, Effizienz und das Wohl der Patienten im schweizerischen Gesundheitssystem gefährdet sind. Die Kritik richtet sich nicht nur an die Politik und Ärzteschaft, sondern auch an die Krankenversicherer. Die Forderung nach einer umfassenden und transparenten Qualitätssicherung wird als Grundvoraussetzung für faire Tarife und langfristige Stabilität des Gesundheitssystems hervorgehoben.

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