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AT: Neuer Fokus auf Künstliche Intelligenz und Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

Wien – Die österreichischen Regierungsparteien ÖVP und Grüne schlagen innovative Maßnahmen vor, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und das Bundes-Personalvertretungsgesetz anzupassen.

 

Neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz bei der RTR

Angesichts der wachsenden Bedeutung von KI-Technologien schlagen ÖVP und Grüne vor, eine neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde (RTR) einzurichten (3821/A). Die Servicestelle soll umfassende Kompetenz aufbauen und ein breites Informations- und Beratungsangebot für KI-Projekte und Anwendungen in den Bereichen Medien, Telekommunikation und Post bereitstellen.

Die vorgeschlagene Servicestelle soll Informationen über regulatorische Rahmenbedingungen und Auswirkungen von KI auf Cyber-Sicherheit bereitstellen. Dazu gehören Studien, Analysen, Fachtagungen und Web-Leitfäden für den Einsatz von KI im Medienbereich. Ein elfköpfiger "Beirat für Künstliche Intelligenz" soll ethische, rechtliche und technische Aspekte beraten und in die Entwicklung der KI-Strategie eingebunden werden. Für die Servicestelle und den Beirat ist ein jährliches Budget von 700.000 € vorgesehen.

 

Die Antragsteller betonen, dass die Novelle nicht als Vorgriff auf den geplanten AI-Act der Europäischen Union gedacht ist, sondern eine gute Ausgangsbasis für notwendige Umsetzungsmaßnahmen schaffen soll. Sie erkennen die Bedeutung von KI für Unternehmen an, betonen jedoch auch die damit verbundenen Risiken.

 

Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz

Im Hinblick auf die bevorstehenden Personalvertretungswahlen im Bundesdienst schlagen die Regierungsparteien vor, das Bundes-Personalvertretungsgesetz anzupassen (3810/A). Die vorgeschlagenen Änderungen sollen es Wahlberechtigten ermöglichen, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, auch wenn sie am Wahltag Telearbeit verrichten.

 

Weitere vorgeschlagene Anpassungen beinhalten eine erleichterte Einsehbarkeit in die Wählerliste, die Vereinfachung der Bestellung von Ersatzmitgliedern für Wahlausschüsse und Klarstellungen zur Einbindung der Personalvertretung in Telearbeits-Vereinbarungen.

Diese Maßnahmen sollen die Teilnahme an den Personalvertretungswahlen erleichtern und sicherstellen, dass auch Personen im Telearbeitsmodell ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können.

 

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verdeutlichen das Bestreben der Regierung, sowohl auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz als auch im Bereich der Personalvertretung innovative und zeitgemäße Lösungen zu finden.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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