DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Im Dezember 2020 verabschiedete das österreichische Parlament ein umfassendes Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass im Netz. Ein zentraler Bestandteil war das Kommunikationsplattformengesetz, das Betreiber großer Plattformen wie Facebook & Co dazu verpflichtete, wirksame Beschwerdeverfahren für Nutzer einzurichten, die mit Beleidigungen, Falschinformationen, Gewaltdrohungen oder anderen strafrechtlichen Delikten konfrontiert sind. Dieses Gesetz wird nun durch den Digital Service Act (DSA) der EU abgelöst.
Die EU-Verordnung für digitale Dienste wird ab dem 17. Februar 2024 in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gelten. Insbesondere sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) müssen zahlreiche Auflagen erfüllen, um Hass im Netz einzudämmen. Das österreichische DSA-Begleitgesetz, das vom Gesetzgeber vorgelegt wurde, sieht flankierende Maßnahmen zur EU-Verordnung vor und gewährleistet die innerstaatliche Umsetzung der EU-Regelungen.
Konkret beinhaltet das Gesetzespaket die Übertragung der Aufgabe des nationalen Koordinators für digitale Dienste an die KommAustria. Diese erhält die Kompetenz, Online-Dienste zu beaufsichtigen und über Beschwerden von Nutzer:innen mittels Bescheid zu entscheiden. Zudem kann sie "vertrauenswürdige Hinweisgeber" definieren, deren Meldungen von den Kommunikationsplattformen vorrangig bearbeitet werden sollen. Eine bei der RTR eingerichtete Streitbeilegungsstelle wird als Vermittlerin bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Plattformen und Nutzer:innen fungieren. Darüber hinaus wird eine Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei erheblichen Ehrenbeleidigungen in einem elektronischen Kommunikationsnetz geschaffen.
Die Regierung plant, das DSA-Begleitgesetz auch zu nutzen, um die Entgelthöhe für zu Unrecht erwirkte Gegendarstellungen nach dem Mediengesetz neu zu regeln, inspiriert durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs.
Im Justizausschuss begrüßten alle Fraktionen die Einführung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Hass im Netz. Dennoch stimmten vorerst nur ÖVP, SPÖ und Grüne für den Gesetzentwurf. Die NEOS äußerten Bedenken über die kurze Prüfzeit, während die FPÖ "Red Flags" als mit der Europäischen Grundrechtscharta unvereinbar betrachtete.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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