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AT: Erneuerbaren-Förderpauschale soll auch 2024 ausgesetzt bleiben

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦           

 

 

Wien – Im Wirtschaftsausschuss haben sich ÖVP und Grüne für Anpassungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und im Ökostromgesetz (ÖSG) ausgesprochen. Eine der entscheidenden Änderungen betrifft die Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale auch für das Jahr 2024. Im Nationalrat wird für solche Änderungen eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Die Oppositionsparteien zeigen sich zwar teils einverstanden, äußern jedoch auch Kritikpunkte.

 

Im Zuge eines Initiativantrags von ÖVP und Grünen soll zudem die Überarbeitung der EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht überführt werden. Diese Maßnahme erhielt die Zustimmung der Abgeordneten von ÖVP und Grünen. Gleichzeitig soll das "CBAM-Vollzugsgesetz 2023" für die Umsetzung des "Carbon Border Adjustment Mechanism" (CBAM) erlassen werden. Die Opposition bemängelte die kurzfristige Vorlage dieser komplexen Angelegenheit als Initiativantrag. Die SPÖ brachte einen Antrag auf Ausschussbegutachtung ein, der jedoch gegen die Stimmen von ÖVP und Grünen in der Minderheit blieb. Energieministerin Leonore Gewessler erklärte dazu, dass einige Bestimmungen EU-rechtlich bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen.

 

Die Änderungen am EAG und ÖSG umfassen verschiedene Aspekte. Aufgrund der weiterhin hohen Strompreise und der finanziellen Belastung für Endverbraucher wird die Erhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für das Jahr 2024 ausgesetzt. Um die Ausbauziele des EAG dennoch zu erreichen, werden Bundesmittel im Rahmen des Bundesbudgets für 2024 zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Ergänzungen im EAG sollen die Transparenz der Preise für Fernwärme und Fernkälte verbessern. Dies wird durch eine verstärkte Prüfungsbefugnis der E-Control ermöglicht. Es sind auch Anpassungen an Förderregeln vorgesehen, darunter die Einführung einer Förderhöchstgrenze von 45 % der Investitionskosten für innovative Photovoltaikanlagen. Hingegen bleibt die Höhe der Investitionsförderung für nicht innovative Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Biomasse-Anlagen bei maximal 30 % der Investitionskosten beschränkt.

 

Im ÖSG sollen Betreiber von Ökostromanlagen Änderungen erfahren, insbesondere in Bezug auf die Vergütung für eingespeisten Ökostrom. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Strompreise werden Maßnahmen ergriffen, um finanzielle Unsicherheiten zu minimieren. Dies beinhaltet eine Deckelung der Vergütung für Marktpreisverträge.

 

Die Opposition äußerte teils Zustimmung, aber auch Kritik an der vorgeschlagenen Novelle. Die Debatte betonte die Herausforderungen bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen. Haushalte sollen durch den Wegfall der Erneuerbaren-Beiträge laut Grünen-Abgeordnetem Lukas Hammer um 110 € entlastet werden. Die Finanzierung der Fördermaßnahmen aus Bundesmitteln wurde von der SPÖ hinterfragt.

Die Diskussion über die Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie und des CBAM-Mechanismus wird fortgesetzt, wobei Ministerin Gewessler betont, dass eine schnelle Beschlussfassung Planbarkeit für betroffene Wirtschaftszweige schaffen würde.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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