DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Jährlich 20 Mio. € für Print- und Online-Medien, Presserat erhält erhöhte Mittel durch Abänderungsantrag
Wien – Der Nationalrat hat einem neuen Förderinstrument für Qualitätsjournalismus zugestimmt. In der heutigen Sitzung billigte eine breite Mehrheit der Abgeordneten einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Koalitionsparteien. Dieser bringt eine zusätzliche Förderung von rund 18,5 Mio. € für den Print- und Online-Bereich und markiert den dritten Teil des im Frühjahr von der Regierung vorgestellten Medienpakets. Die EU hat kürzlich ihre Zustimmung gegeben, sodass die neue Qualitätsförderung für Print- und Online-Medien nun auf den Weg gebracht werden konnte.
Ein gemeinsamer Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS wurde ebenfalls berücksichtigt und führt zu einer Erhöhung der Fördermittel für den Presserat. Dieses Selbstkontrollorgan erhält künftig eine jährliche Unterstützung von 230.000 €, anstelle der ursprünglich vorgesehenen 187.500 €, was die Gesamtfördersumme leicht anhebt. Das verspätete Inkrafttreten der Novelle – ursprünglich für den 1. Juli 2023 geplant – wird bei den im Gesetz festgelegten Fristen und Terminen berücksichtigt, wobei sich nichts an der Tatsache ändert, dass die neue Förderschiene bereits dieses Jahr wirksam werden soll.
Im Vergleich zur Ausschussberatung stimmten nun auch SPÖ und NEOS dem Gesetzesvorhaben zu. Die SPÖ betonte das besondere Anliegen, die Förderung für den Presserat zu erhöhen. NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter sieht weiterhin erhebliche Mängel, konnte aber auch positive Aspekte erkennen. Die FPÖ lehnte das Gesetz ab, da sie eine weitere Steigerung der Abhängigkeit der Medien von der Regierung befürchtete und von einem "Husch-Pfusch-Gesetz" sprach.
Der neue Förderfonds beläuft sich auf jährlich 20 Mio. €, wobei etwas mehr als 1,5 Mio. € aus der Presseförderung umgeschichtet werden. Die Mittel sollen nicht nur Printmedien zugutekommen, sondern auch reinen Online-Medien, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem mindestens 150.000 Unique-User pro Monat, ein breites inhaltliches Informationsspektrum und die Beschäftigung von mindestens drei hauptberuflich tätigen Journalist:innen. Tageszeitungen müssen mindestens sechs Journalist:innen beschäftigen, Wochenzeitungen und Magazine mindestens zwei, um förderberechtigt zu sein. Parteimedien und Nachrichtenagenturen sind grundsätzlich nicht förderwürdig.
Die Grundförderung richtet sich nach der Zahl der angestellten Journalist:innen. Zusätzliche Bonuszahlungen werden für Redaktionsstatuten, Fehlermanagementsysteme, Qualitätssicherungssysteme und Frauenförderpläne gewährt. Auch regionale und internationale Berichterstattung wird belohnt. Medien, die als "demokratiefeindlich" gelten – etwa durch wiederholte Anstachelung zu Hass oder Gewalt – sind von Förderungen ausgeschlossen.
Die Vergabe der Fördermittel obliegt der KommAustria, unterstützt durch einen Fachbeirat. Neben der Förderung journalistischer Arbeitsplätze werden auch die Aus- und Weiterbildung von Journalist:innen, Medienkompetenz-Initiativen, Selbstkontrolleinrichtungen wie der Presserat, Presseclubs und Forschungsprojekte im Medienbereich weiterhin unterstützt. Medienministerin Susanne Raab betonte die Notwendigkeit der Stärkung des Medienstandorts angesichts der schwierigen Lage der österreichischen Medienhäuser.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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