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AT: Neues Ehrenzeichengesetz: Bundesrat regelt Aberkennung unter strengen Voraussetzungen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

 

Wien (PK) - Der Bundesrat hat heute das neue Ehrenzeichengesetz mehrheitlich angenommen, das klare Regelungen für die Aberkennung von verliehenen Auszeichnungen vorsieht. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie gerichtlichen Verurteilungen wegen schwerwiegender Straftaten oder einer führenden Rolle in einer nationalsozialistischen Organisation, kann eine Aberkennung erfolgen. Dies betrifft nicht nur Auszeichnungen für Verdienste um die Republik Österreich, sondern auch das Bundes-Ehrenzeichen, das Österreichische Ehrenzeichen und das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst.

Markus Leinfellner (FPÖ/St) äußerte Bedenken gegenüber der posthumen Aberkennung von Ehrenzeichen. Er argumentierte, dass es fraglich sei, wie man in der Gegenwart beurteilen könne, wer sich in der Vergangenheit ein Ehrenzeichen verdient habe oder nicht. Er warnte vor Geschichtsverfälschung und dem Versuch, Geschichte auszuradieren.

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) hingegen betonte die Verantwortung der Träger:innen von Ehrenzeichen gegenüber der Gesellschaft. Sie zeigte sich erschüttert über den vermeintlichen Realitätsverlust und verteidigte die Möglichkeit der Aberkennung als wichtig, um Vorbilder und Aushängeschilder zu wahren.

Manfred Mertel (SPÖ/K) unterstrich die Bedeutung der Verleihung von Ehrenzeichen, um motivierten Menschen Anerkennung zu geben und ihre Leistungen zu würdigen.

Marco Schreuder (Grüne/W) betonte, dass es nicht darum gehe, die Geschichte zu verändern, sondern darüber zu entscheiden, wen man ehre. Er erklärte, dass es eine Kontinuität von Karrieren gegeben habe, die nahtlos von NS-Karrieren zu "Republikskarrieren" übergegangen seien. Es sei wichtig, über diese Karrieren anders zu sprechen, aber auch nicht leichtfertig damit umzugehen.

Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) hob hervor, dass die Neukodifikation des Ehrenzeichenrechts grundsätzlich wenig inhaltliche Veränderungen mit sich bringt. Er betonte jedoch, dass die schärfere Formulierung der Aberkennungsgründe in der österreichischen Rechtsordnung begrüßenswert sei.

Bundesministerin Karoline Edtstadler betonte die Bedeutung dieser gesetzlichen Änderung und den geänderten Umgang mit Geschichte. Das Gesetz ermögliche der Republik, sich von Personen zu distanzieren, die im Nachhinein nicht mehr würdig waren, Ehrenzeichen zu tragen. Edtstadler betonte die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Geschichte in der aktuellen Zeit.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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