· 

AT: EU-Unterausschuss kritisiert Vorschlag zur Aufhebung der Immunität von Abgeordneten und fordert Beibehaltung nationaler Regelungen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Wien – Heute stand ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Korruption auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses. Die darin enthaltenen Regelungen zur Aufhebung der Immunität von Mandatar:innen stießen auf Kritik bei allen Fraktionen, die darauf beharren, dass diese Befugnis weiterhin den nationalen Parlamenten vorbehalten bleiben sollte. Ein entsprechender Antrag auf Mitteilung an die EU wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen. Die Opposition, die eine ähnliche Position vertrat, blieb in der Minderheit.

 

Die Abgeordneten diskutierten auch Vorschläge für Richtlinien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Ein von der Kommission vorgeschlagener Plan zur Erhöhung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten wurde von SPÖ und Grünen unterstützt, während ÖVP, FPÖ und NEOS Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überlastung der Unternehmen äußerten.

 

Anti-Korruptions-Paket: Kritik an Regelungen zur Aufhebung der Immunität von Mandatar:innen

Im Mai 2023 legte die Europäische Kommission ein Anti-Korruptions-Paket vor, das unter anderem einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Korruption enthält. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, alle Formen von Korruption in den Mitgliedstaaten unter Strafe zu stellen und Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Korruption festzulegen. Er sieht auch Maßnahmen zur besseren Prävention und Bekämpfung von Korruption sowie die Einrichtung von Behörden für Korruptionsprävention und -bekämpfung vor. Darüber hinaus enthält der Richtlinienvorschlag ein Verfahren zur Aufhebung von Immunitäten und bietet Schutz für Personen, die Straftaten melden oder Ermittlungen unterstützen.

 

Die Justizministerin Alma Zadić betonte die Bedeutung der Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen und unterstützte den Richtlinienvorschlag. Sie wies jedoch darauf hin, dass bestehende österreichische Standards, die international anerkannt sind, verteidigt werden sollten.

 

Die vorgeschlagenen Regelungen zur Aufhebung der Immunität von Mandatar:innen stießen bei den Abgeordneten auf Kritik. Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde beschlossen, eine Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament zu verfassen. Die Abgeordneten waren besorgt, dass der Richtlinienvorschlag den Eindruck erweckt, in die Autonomie der nationalen Parlamente zur Aufhebung der Immunität einzugreifen. Sie forderten, dass der Richtlinienvorschlag so angepasst wird, dass er mit den nationalen Verfassungen in Einklang steht.

 

Die Oppositionsfraktionen, darunter SPÖ, FPÖ und NEOS, kritisierten ebenfalls die Regelungen zur Aufhebung der Immunität. Sie argumentierten, dass die Frage der Immunität von Mandatar:innen in die Zuständigkeit der nationalen Parlamente fällt und immunitätsrechtliche Regelungen in der alleinigen Verantwortung der Mitgliedstaaten bleiben sollten. Ein von ihnen eingebrachter Antrag auf Stellungnahme blieb jedoch in der Minderheit.

 

Justizministerin Zadić versprach den Abgeordneten, die Bedenken im Zuge der Verhandlungen auf EU-Ebene vorzutragen.

Die Mitteilung an die EU wurde als angemessenes parlamentarisches Mittel angesehen, während die Oppositionsfraktionen die Beibehaltung der nationalen Regelungen zur Immunität befürworteten.

 

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Im März 2022 legte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, erstmals auf EU-Ebene ein Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu schaffen. Er enthält Maßnahmen im Bereich des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts sowie Maßnahmen zur Prävention, Koordinierung und Zusammenarbeit. Der Straftatbestand der Vergewaltigung soll neu geregelt werden, wobei künftig keine Gewalt mehr erforderlich ist, sondern die fehlende Zustimmung des Opfers als Kriterium herangezogen wird.

 

Die Abgeordneten begrüßten den Vorschlag der Kommission zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Justizministerin Alma Zadić betonte die Bedeutung der Prävention und Aufklärung und erwähnte die Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen als wichtige Maßnahme.

Die Abgeordneten forderten einheitliche Standards zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf EU-Ebene und betonten die Notwendigkeit eines konsequenten Vorgehens gegen diese Form der Menschenrechtsverletzung.

 

Bekämpfung des Menschenhandels

Ende 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Abänderung einer Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vor. Der Vorschlag enthält Maßnahmen gegen Zwangsheirat, illegale Adoption, technologiegestützte Straftaten und die wissentliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels. Sanktionen gegen juristische Personen und die Einziehung von Vermögenswerten sind ebenfalls vorgesehen. Nationale Anlaufstellen für Opfer sollen eingerichtet werden.

Die Abgeordneten unterstützten den Vorschlag zur Bekämpfung des Menschenhandels und betonten die grenzüberschreitende Dimension dieses Verbrechens. Justizministerin Alma Zadić betonte die Bedeutung eines gemeinschaftlichen Vorgehens auf EU-Ebene, um kriminelle Netzwerke zu bekämpfen und Opfer zu schützen.

 

Lieferketten: Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Anfang 2022 präsentierte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Der Vorschlag enthält Vorschriften in Bezug auf tatsächliche und potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Klima und Umwelt im Zuge der gesamten Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Die Richtlinie soll grundsätzlich für größere Unternehmen mit Sitz in der EU gelten, wobei bestimmte "High-Impact-Sektoren" niedrigere Schwellenwerte haben. Unternehmen außerhalb der EU, die einen erheblichen Umsatz in der EU erzielen, sollen ebenfalls erfasst sein.

 

Die Abgeordneten unterstützten den Vorschlag der Kommission zur Erhöhung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten. Die Justizministerin Alma Zadić betonte die Bedeutung verpflichtender Sorgfaltspflichten, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Klima und Umwelt zu begrenzen.

 

Einige Abgeordnete äußerten Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überlastung der Unternehmen und forderten eine angemessene Anpassung des Vorschlags, um sicherzustellen, dass er praktikabel ist.

Dies sind die wichtigsten Themen, die im EU-Unterausschuss diskutiert wurden. Die Debatte drehte sich um die Bekämpfung von Korruption, Gewalt gegen Frauen, Menschenhandel und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten. Die Abgeordneten betonten die Bedeutung dieser Themen für die EU und diskutierten verschiedene Ansichten und Standpunkte im Ausschuss.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der DMZ ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 

Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.

Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.

Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst die Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0