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Besorgnis über die Verbindung von Hochschulen zu umstrittenen ehemaligen Professoren

Stefan Homburg bei seiner Querdenker-Rede in Stuttgart
Stefan Homburg bei seiner Querdenker-Rede in Stuttgart

DMZ –  BILDUNG ¦ Lena Wallner ¦                                     Stefan Homburg bei seiner Querdenker-Rede in Stuttgart     

 

In den letzten Jahren hat die Diskussion über die Verbindung von Hochschulen zu umstrittenen ehemaligen Professoren zugenommen. Ein omnipräsenter Fall ist Herrn Stefan Homburg, der nach wie vor die Verbindung mit  Hochschulen hervorhebt  oder zumindest diese als Referenz für sich nennt. Herr Homburg hat in der Vergangenheit wiederholt falsche Informationen verbreitet, die oft als "Fake News" bezeichnet wurden.

 

Diese Entwicklungen werfen wichtige Fragen über die Verantwortung von Hochschulen auf, wenn es um ihre ehemaligen Fakultätsmitglieder geht.

 

Die Besorgnis darüber, dass eine Person mit fragwürdiger Reputation weiterhin in Verbindung mit Hochschulen gebracht wird, ist verständlich. Hochschulen sind Orte des Wissens, der Forschung und der Bildung, und ihre Glaubwürdigkeit ist von größter Bedeutung. Die Verbindung zu Individuen, die falsche Informationen verbreiten oder fragwürdige Ansichten vertreten, kann das Ansehen einer Bildungseinrichtung erheblich beeinträchtigen.

 

Wir haben nachgefragt

Die Frage, wie es dazu kommt, dass ehemalige Professoren weiterhin mit Hochschulen in Verbindung stehen oder in Bezug auf diese genannt werden, erfordert eine gründliche Untersuchung. In vielen Fällen bleibt die Verbindung bestehen, da z.B. im konkreten Fall das Niedersächsische Hochschulgesetz Personen, die unbefristet als Professoren beschäftigt waren, erlaubt, den Titel auch nach ihrem Ausscheiden aus der Hochschule weiterzuführen. Dies ist eine gesetzliche Bestimmung, die dazu beiträgt, die akademische Freiheit zu schützen. Konkret wurde uns mitgeteilt, dass die Leibniz Universität Hannover ist eine Universität und kein Unternehmen im klassischen Sinn ist. "Herr Professor Homburg ist seit 1. April 2021 aus der Leibniz Universität Hannover ausgeschieden und ist ein „Professor im Ruhestand“.

 

Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG),§27, Absatz 7, Ziffer 2: „Wer als Professorin oder Professor unbefristet beschäftigt war, darf den Titel auch nach dem Ausscheiden aus der Hochschule weiterführen“. Darüber hinaus bleibt er qua Gesetz Angehöriger der Universität. Er darf nicht mehr in ihrem Namen agieren, aber sich als Angehöriger ausweisen."

 

Dennoch ist es entscheidend, die Verantwortung von Hochschulen hervorzuheben, sicherzustellen, dass diejenigen, die ihren Namen verwenden oder in Verbindung mit ihnen gebracht werden, die ethischen Standards und Werte der Institution widerspiegeln. Hochschulen sollten aktiv darüber nachdenken, wie sie mit umstrittenen ehemaligen Professoren umgehen und sicherstellen können, dass ihre Glaubwürdigkeit und Integrität nicht gefährdet werden.

 

Die Diskussion darüber, wie Bildungseinrichtungen mit umstrittenen ehemaligen Professoren umgehen, ist von großer Bedeutung und erfordert eine offene Debatte über die Grundsätze und Werte, die Hochschulen vertreten möchten. Es ist an der Zeit, diese Angelegenheit ernsthaft anzugehen und sicherzustellen, dass die Verbindung von Hochschulen zu ihren ehemaligen Mitgliedern im Einklang mit den höchsten ethischen Standards steht.

 

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