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AT: Überschreitungsermächtigungen zur Sicherung der Finanzierungstätigkeit der OeBFA und des Anti-Teuerungspakets

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Der Budgetausschuss hat heute mehrheitlich eine Änderung der Auszahlungsobergrenze für die Finanzierungen der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) befürwortet. Diese Änderung ist eine Reaktion auf veränderte Bedingungen am Finanzmarkt.

 

Zusätzlich soll diese Maßnahme die Finanzierung des Anti-Teuerungspakets für Familien absichern. Die Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen sprachen sich für die entsprechenden Änderungen zum Budget 2023 und zum Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 aus.

 

Die geänderten Rahmenbedingungen auf dem Finanzmarkt haben dazu geführt, dass die durchschnittliche Laufzeit kurzfristiger Verpflichtungen von drei bis sechs Monaten auf nur noch zwei bis acht Wochen gesunken ist. Dies liegt daran, dass Investoren aufgrund erwarteter Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) kürzere Anlagen bevorzugen.

 

Die erhöhte Umschlagshäufigkeit hat zu zusätzlichen Ein- und Auszahlungen in der Finanzierungstätigkeit geführt. Die Novelle sieht vor, dass im Bundesfinanzgesetz 2023 eine Überschreitung der Auszahlungsobergrenze im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit von bis zu 45 Mrd. € für kurzfristige Finanzierungen ermöglicht wird. Dieser Betrag repräsentiert die Gesamtsumme der zusätzlichen Auszahlungen, die zur Tilgung kurzfristiger Verpflichtungen benötigt werden und durch erhöhte Einzahlungen aus neuen Finanzierungen gedeckt werden müssen.

 

Die Novelle zielt auch darauf ab, die finanziellen Bedürfnisse im Rahmen des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes abzusichern, wodurch dem Finanzminister eine Überschreitungsermächtigung von bis zu 140,5 Mio. € für 2023 eingeräumt wird.

 

Keine Zustimmung von SPÖ und NEOS

Die SPÖ und NEOS unterstützten die Novelle nicht. SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer warnte davor, dass der Finanzminister verstärkt auf kurzfristige und damit riskante Finanzierungen über den Kapitalmarkt setzen könnte. Dies widerspräche dem langjährigen politischen Konsens, wonach die Republik auf eine langfristige Finanzierung der Staatsschuld setzt.

 

Finanzminister Magnus Brunner betonte, dass es bei dieser Novelle nicht um das Staatsschuldenmanagement gehe, sondern darum, die Handlungsfähigkeit der OeBFA im Liquiditätsmanagement angesichts höherer Verbindlichkeiten und veränderter Bedingungen am Kapitalmarkt sicherzustellen.

 

Vorläufiges Ergebnis des Bundesbudgets 2022: 20,8 Mrd. € Defizit

Das vorläufige Ergebnis des Bundesbudgets für das Jahr 2022 ergab ein Defizit von 20,8 Mrd. € (Nettofinanzierungssaldo). Dies ist um 2,3 Mrd. € besser als ursprünglich budgetiert. Die Ausgaben des Bundes betrugen 111,4 Mrd. € und stiegen gegenüber den Planwerten hauptsächlich aufgrund von Ausgaben für die Bewältigung der COVID-19-Krise, die Energiekrise und höhere Refinanzierungskosten. Die Einnahmen betrugen 90,6 Mrd. € und übertrafen die Voranschlagswerte aufgrund einer positiveren Wirtschaftsentwicklung, höherer Abgaben und anderer Einnahmen.

 

Der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo lag 2022 bei -3,2 % des BIP, und die Schuldenquote betrug 78,4 % des BIP. Die Rücklagen beliefen sich zum Ende des Jahres 2022 auf insgesamt 21,2 Mrd. €, ein Anstieg um 1,3 Mrd. € im Vergleich zu 2021.

 

Berichte über Budgeterfolge in den Monaten Mai, Juni und Juli 2023

Der Budgetausschuss nahm auch die Berichte über die Budgeterfolge des Bundes in den Monaten Mai, Juni und Juli 2023 zur Kenntnis. Das Defizit des Bundes betrug zu diesem Zeitpunkt -8,4 Mrd. € und war um 0,2 Mrd. € besser als im Vorjahr. Die Ausgaben stiegen aufgrund höherer Pensionszahlungen, Liquiditätsbedarf der Pensionsversicherungsträger und gestiegener Refinanzierungskosten. Die Einnahmen erhöhten sich dank einer positiveren Wirtschaftsentwicklung, höherer Abgaben und anderer Einnahmen.

 

Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen im 2. Quartal 2023

Im zweiten Quartal 2023 wurden Mittelverwendungsüberschreitungen in Höhe von 1,392 Mrd. € im Finanzierungshaushalt und 1,339 Mrd. € im Ergebnishaushalt genehmigt. Diese wurden hauptsächlich durch Kredite gedeckt. Die größte Überschreitung betraf die Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds.

 

Bericht über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im 2. Quartal 2023

Laut einem Bericht des Finanzministers zum ESM im zweiten Quartal 2023 sieht die EU-Kommission kurzfristig keine Rückzahlungsrisiken für die noch ausstehenden ESM-Darlehen. Mittelfristig wird Spanien als Medium Risk in Bezug auf seine Schuldentragfähigkeit eingestuft. Für Zypern bestehen ebenfalls keine kurzfristigen Rückzahlungsrisiken.

 

Bericht über österreichische Haftungen für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Die ausstehende Darlehensschuld Griechenlands gegenüber Österreich beträgt 1,32 Mrd. €, die bis 2041 zurückgezahlt werden soll. Die österreichischen Haftungen für die EFSF belaufen sich auf 10,36 Mrd. €.

Die Post-Programm-Prüfberichte für Portugal und Irland zeigen eine positive wirtschaftliche Entwicklung in beiden Ländern, wobei Irland ein starkes Wirtschaftswachstum verzeichnet.

 

Diese Maßnahmen und Berichte des Budgetausschusses spiegeln die aktuellen finanziellen Entwicklungen und Strategien der österreichischen Bundesregierung wider.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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