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AT: Nationalrat beschließt Verlängerung der Ergänzungsgutachten für die COFAG - Regelung bleibt bis Ende 2023 in Kraft

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Wien - In der heutigen Sondersitzung des Nationalrats wurde mehrheitlich der Antrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes angenommen, der die erneute Einführung der Rechtsgrundlage für die Anforderung von Ergänzungsgutachten durch die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) bis Ende 2023 vorsieht. Die Regelung war Ende 2022 ausgelaufen.

 

Die COFAG nutzt die Dienste der Finanzverwaltung, um eine automatisierte Risikoanalyse für Förderanträge durchzuführen. Bei begründeten Zweifeln an den Angaben im Antrag oder an der Plausibilität der zur Berechnung des Zuschusses angegebenen Daten kann die COFAG ein ergänzendes Gutachten vom Finanzamt anfordern. Basierend auf diesem Gutachten trifft die COFAG eine Entscheidung über den Förderantrag. Die Regierungsparteien betonen, dass die Verlängerung aufgrund der Vielzahl von Fällen, in denen Zweifel bestehen, erforderlich sei.

 

Die Oppositionsparteien äußerten Kritik an der COFAG und bezeichneten sie als "Blackbox". Karin Greiner von der SPÖ bemängelte die Intransparenz und fehlende parlamentarische Kontrolle. Die SPÖ forderte eine Abwicklung der Corona-Hilfen über die Finanzverwaltung. Michael Bernhard von den NEOS betonte ebenfalls die Intransparenz und forderte klare Strukturen und einfache Prüfungen.

Die FPÖ stimmte der Verlängerung zu, bezeichnete die COFAG jedoch als problematisch. Die Partei argumentierte, dass die Finanzverwaltung von Anfang an für die Auszahlung und Überprüfung der Corona-Hilfen hätte zuständig sein sollen.

 

ÖVP und Grüne betonten hingegen die Effizienz der COFAG und ihren Beitrag zur Pandemiebewältigung. Andreas Ottenschläger von der ÖVP hob die Prüfung der Anträge durch den Rechnungshof und die Veröffentlichung der Förderungen über 10.000 € hervor. Elisabeth Götze von den Grünen betonte die erfolgreiche Bearbeitung von über 1,35 Millionen Anträgen und die transparente Darstellung der Auszahlungen.

 

Der Antrag wurde auf Verlangen von SPÖ und FPÖ in einer Sondersitzung behandelt. Er thematisierte auch die "Rekordteuerung" und Forderungen nach Mieten-Einfrierung und Mehrwertsteuer-Aussetzung auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs bis 2025.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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