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Globales COVID-Monitoring steht vor Herausforderungen

MZ –  INTERNATIONAL ¦ Lena Wallner ¦                   

 

Die kürzlich aufgetauchte Omikron-Unterart BA.2.86 des Coronavirus ist international in den Fokus gerückt und ruft Bedenken hervor. Dennoch besteht unter Gesundheitsspezialisten nach wie vor Unsicherheit über die möglichen Auswirkungen dieser hochgradig mutierten Variante.

 

BA.2.86 erregte besondere Aufmerksamkeit, da sie im Vergleich zur vorherigen Variante BA.2 eine Vielzahl von Mutationen aufweist. Das für das Virus entscheidende Spike-Protein hat bei BA.2.86 mehr als 30 Mutationen, ähnlich wie bei der ursprünglichen BA.1-Variante, die zu zahlreichen Fällen und Krankenhausaufenthalten führte. Die Spike-Mutationen von BA.2.86 scheinen darauf abzuzielen, die von früheren Infektionen und Impfungen aufgebauten Antikörper-Schutzmechanismen zu umgehen. Aufgrund begrenzter Daten ist jedoch unklar, ob diese Variante sich leichter ausbreiten kann. Ebenso ist nicht sicher, ob sie schwerwiegendere Krankheitsverläufe verursachen kann. In den bisherigen zehn bekannten Fällen wurden keine schweren Symptome gemeldet. Allerdings ist diese Datenmenge zu gering, um definitive Schlüsse zu ziehen. Gemäß dem Center for Disease Control and Prevention (CDC) ist es "noch zu früh, um zu wissen", wie gefährlich BA.2.86 tatsächlich ist.

 

Zu Wochenbeginn waren lediglich sechs genetische Sequenzen der Variante in der öffentlichen GISAID-Datenbank verfügbar, obwohl sie sich bereits in mindestens vier Ländern verbreitet hatte (Dänemark, Israel, Großbritannien und die USA). Bis heute sind lediglich zehn Sequenzen aus fünf Ländern vorhanden (Dänemark, Israel, Großbritannien, USA und Südafrika). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Variante ebenfalls in Abwasserproben aus Thailand und der Schweiz nachgewiesen.

 

Die dürftige Datengrundlage zur BA.2.86-Variante ist nur ein Teil des allgemeinen Rückgangs in der Überwachung von COVID-19. Maria Van Kerkhove, eine Expertin der WHO, hatte bereits im letzten Oktober darauf hingewiesen, dass "die Zahl der weltweit ausgewerteten Sequenzen seit Anfang des Jahres um mehr als 90 Prozent gesunken ist. Das begrenzt unsere Fähigkeit, die verschiedenen Varianten zu verfolgen."

Seither hat sich die Überwachungslage weiter verschlechtert. Laut Van Kerkhove erhält die WHO lediglich von 103 der 234 Länder Daten zu Fallzahlen. Nur 54 Länder melden Todesfälle, 19 melden Krankenhauseinweisungen und 17 melden Daten zur Intensivpflege.

 

"Wir haben keine ausreichende Übersicht über die weltweite Situation von COVID-19", betonte sie.

Der Datenmangel erschwert die Erkennung von Trends und Gesundheitsauswirkungen und beeinträchtigt die Versorgung von Menschen. Es gestaltet sich schwierig, frühzeitige Anstiege von Fällen, schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen im Falle einer gefährlichen Variante zu erkennen. 

 

Obwohl Länder während der Notphase der Pandemie Überwachungssysteme einrichteten, geht die Verfügbarkeit dieser kritischen Instrumente nun drastisch zurück. Doch das Virus breitet sich weiter aus und die verfügbaren Daten deuten auf zunehmende Krankenhausaufnahmen hin. Daher ist die Aufrechterhaltung der Überwachungssysteme dringend erforderlich.

Die WHO hat die BA.2.86-Variante vorläufig als "Variante unter Beobachtung (VUM)" klassifiziert. Früher galt diese Bezeichnung für Varianten, die Anzeichen für eine Überlegenheit gegenüber anderen Varianten zeigten. Dies trifft aufgrund der geringen Datenlage nicht auf die Omikron-Teilvariante BA.2.86 zu. Dennoch wurde die Definition von VUM von der WHO angepasst, um BA.2.86 einzuschließen. Diese Einstufung kann nun auch auf Varianten angewendet werden, die "eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Mutationen aufweisen, jedoch nur wenige Daten zur Verbreitung vorhanden sind."

 

Angesichts der zahlreichen Mutationen gibt es Forderungen nach einem eigenen griechischen Buchstaben für BA.2.86. Gemäß dem aktuellen System der WHO erhalten jedoch nur "bedenkliche Varianten (VOC)" griechische Buchstaben. Um diese Einstufung zu erhalten, müsste BA.2.86 mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: schwerere Krankheitsverläufe hervorrufen, die Gesundheitsversorgung gefährden oder den Impfschutz gegen schwere Krankheitsverläufe umgehen.

 

Ein technisches Gremium der WHO wird eine eingehende Analyse von BA.2.86 durchführen, sobald mehr Daten vorliegen, um die Einstufung gegebenenfalls anzupassen.

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