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CH: Der Bundesrat ermöglicht E-Voting bei den Nationalratswahlen 2023 in ausgewählten Kantonen

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - In seiner Sitzung am 16. August 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für einen begrenzten Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen am 22. Oktober 2023 erteilt. Diese Entscheidung erlaubt es den genannten Kantonen, mithilfe des E-Voting-Systems der Schweizerischen Post weitere Erfahrungen zu sammeln.

 

In Anbetracht dieser Entscheidung des Bundesrates können Stimmberechtigte der genannten Kantone, insbesondere Auslandschweizer, bei den Nationalratswahlen 2023 ihre Stimme elektronisch abgeben. Der Kanton Basel-Stadt ermöglicht auch Inlandschweizer Stimmberechtigten mit Behinderungen die Teilnahme. Ebenfalls im Kanton St.Gallen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für die elektronische Stimmabgabe anzumelden, sofern ihre Gemeinden E-Voting anbieten. Insgesamt streben die Kantone für die kommenden Nationalratswahlen eine Zulassung von etwa 65'000 Stimmberechtigten an, was etwa 1.2% aller Schweizer Stimmberechtigten entspricht.

 

Die Entscheidung des Bundesrates erfolgte nach sorgfältiger Prüfung und ermöglicht es den genannten Kantonen, ihre Erfahrungen mit E-Voting zu erweitern. Bereits im Juni 2023 hatten die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau das E-Voting-System der Schweizerischen Post erfolgreich bei einer eidgenössischen Abstimmung eingesetzt. Dieser positive Erfahrungswert floss in die Entscheidung des Bundesrates ein.

Die Einführung von E-Voting bei den Nationalratswahlen erfordert separate Grundbewilligungen. Neben der Genehmigung des Bundesrates müssen die Kantone für jeden einzelnen Urnengang eine Zulassung der Bundeskanzlei beantragen. Für die Nationalratswahlen 2023 erhielten die drei genannten Kantone sowohl die Zulassung des Bundesrates als auch die erforderliche Zulassung der Bundeskanzlei.

 

Das E-Voting-System sowie dessen Betrieb werden kontinuierlich weiterentwickelt und überprüft. Die für die Nationalratswahlen 2023 vorgesehenen Maßnahmen zur stetigen Verbesserung wurden umgesetzt. Die unabhängigen Überprüfungsberichte der Bundeskanzlei sowie die öffentlichen Intrusionstests im Rahmen des Bug-Bounty-Programms der Schweizerischen Post werden fortgeführt, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Systems sicherzustellen.

 

E-Voting kam zuletzt im Jahr 2015 bei Nationalratswahlen zum Einsatz. In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg wurden insgesamt 13'370 elektronische Stimmen von 132'134 zugelassenen Stimmberechtigten abgegeben. Diese aktuellen Entwicklungen markieren einen Schritt in Richtung moderner und effizienter elektronischer Wahlprozesse in der Schweiz.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei

http://www.bk.admin.ch

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