AT: Ombudsstelle für Zahlungsprobleme stärkt den Konsumentenschutz in Österreich

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Wien - Zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 20. Juni 2023 haben sich 421 Konsumenten an die neu eingerichtete Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz (BMGPSK) gewandt.

 

Dieses moderat niedrige Beschwerdeaufkommen führt das Ministerium in seinem ersten Bericht (III-974 d.B.) über die Ombudsstelle hauptsächlich darauf zurück, dass Banken nicht dazu verpflichtet sind, ihre Kunden über die Existenz dieser neuen Anlaufstelle zu informieren. Der Bericht hebt hervor, dass die Ombudsstelle bisher vor allem darin tätig war, Zahlungserleichterungen für Kreditraten zu erzielen oder außergerichtliche Lösungen für Streitigkeiten zwischen Banken und ihren Kunden zu finden.

 

Die neue Ombudsstelle arbeitet eng mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zusammen

Auf Initiative des Nationalrats wurde die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im Jahr 2022 im BMGPSK ins Leben gerufen, um Konsumenten mit Zahlungsschwierigkeiten zu informieren und bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Unternehmen sind von diesen Beratungen ausgeschlossen.

Konsumenten, die bereits überschuldet oder zahlungsunfähig sind, werden an die Schuldnerberatung weitergeleitet. Wenn die Ombudsstelle unfaire Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten vermutet, kann sie den VKI beauftragen, Maßnahmen wie Musterprozesse zu ergreifen, um über einzelne Fälle hinausgehende rechtliche Fragen zu klären. Die Ombudsstelle arbeitet auch eng mit anderen Ombuds- und Schlichtungsstellen sowie den Arbeiterkammern zusammen. Etwa 90 % der bisher bei der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme eingegangenen Anfragen und Beschwerden stammen von Konsument:innen, die von diesen Einrichtungen an die neue Anlaufstelle im BMGPSK verwiesen wurden.

 

Die Ombudsstelle bezieht ihr Personal aus dem bestehenden Mitarbeiterpool des Bundesministeriums und ist unter zahlungsprobleme@sozialministerium.at erreichbar.

 

Unterstützung bei Problemen zwischen Banken und Konsumenten

Die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme ist für verschiedene Zuständigkeiten verantwortlich, darunter Bankkredite, Kontoüberziehungen, Leasingfinanzierungen und Ratenzahlungsgeschäfte. Die meisten Beschwerden betrafen bisher Hypothekar- und Immobilienkredite. Laut dem Bericht sind häufige Ursachen für Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Krediten oder Kontoüberziehungen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung. Der Bericht gibt jedoch keine quantitativen Angaben zu erfolgreichen Eingriffen bei Banken. Eine nachhaltige Lösung für Zahlungsprobleme zeige sich nicht sofort, so der Bericht. Beispielsweise würden Zahlungsaufschübe erst dann eine echte Erleichterung bringen, wenn sich die Einkommenssituation der Betroffenen verbessert. Eine dauerhafte Senkung der Kreditrate würde den Kredit durch die Verlängerung der Laufzeit verteuern.

 

Die Ombudsstelle stellt bei Ausfällen in variablen Zinsvereinbarungen die Frage, ob die Banken die Bonität der Kreditnehmer ausreichend überprüfen. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Kreditvergabeverbot müssen vor Gericht geklärt werden, so das BMGSPK.

 

Gemeinsamer Verhaltenskodex der Banken ausstehend

Nach anfänglichen Schwierigkeiten im Umgang mit der Ombudsstelle zeigen sich die meisten Banken mittlerweile kooperativ, wie der Bericht feststellt. Dennoch waren in sieben Fällen Abmahnungen oder Verbandsklagen durch den VKI sowie fünf Musterprozesse im Zusammenhang mit Beschwerden über Zahlungsprobleme erforderlich. Ein Beispiel ist das Verfahren gegen die Zinsgleitklausel einer großen österreichischen Bank. Diese Klausel führt zu einer ständigen Steigerung des Zinswerts während der gesamten Laufzeit, sodass der Zins-Ausgangswert nie unterschritten wird. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Ombudsstelle dafür aus, dass Banken nur noch Kredite bewerben sollten, deren Zinssatz zumindest für die ersten zehn Jahre fest ist.

 

Bislang haben die Banken dem vom BMSGPK vorgeschlagenen einheitlichen Verhaltenskodex auf freiwilliger Basis nicht zugestimmt, so der Bericht. Einzelne Punkte der angeregten Vereinbarung sind jedoch dargelegt. Zum Beispiel sollten Banken Konsumenten spätestens vierzehn Tage nach einem Zahlungsverzug kontaktieren und die Höhe des Rückstands sowie die rechtlichen Konsequenzen mitteilen. Darüber hinaus sollte Banken beschränkt werden, verjährte Forderungen gegen Konsumenten einzutreiben.

 

Zentrale Anlaufstelle für Betrugsopfer im elektronischen Zahlungsverkehr

Seit Januar 2023 ist die Ombudsstelle im BMGPSK auch die zentrale Anlaufstelle für Betrugsopfer im elektronischen Zahlungsverkehr. Dies ist eine Reaktion auf vermehrte Phishing-Aktivitäten mit betrügerischer Absicht im vergangenen Jahr. Laut dem Bericht waren die meisten Betroffenen ältere Menschen mit wenig Erfahrung im mobilen Banking. Die Phishing-Angriffe wurden jedoch immer ausgefeilter, sodass auch erfahrene E-Banking-Nutzer:innen getäuscht wurden. Die Ombudsstelle hat auch hier Gerichtsverfahren eingeleitet, um Schadenersatzfragen zwischen Banken und Kund:innen, die Opfer von Online-Betrug im Zahlungsverkehr wurden, zu klären. Generell spricht sich die Ombudsstelle für eine Reihe von Maßnahmen aus, um Konsument:innen vor nicht autorisierten Transaktionen über ihre Konten zu schützen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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