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AT: Opposition thematisiert Mietenstopp, Objektverkäufe durch gemeinnützige Bauvereinigungen und Bodenverbrauch

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Wien - Sowohl die SPÖ als auch die FPÖ bringen Initiativen für einen Mietenstopp ein. Die FPÖ thematisiert zusätzlich Objektverkäufe durch gemeinnützige Bauvereinigungen und fordert restriktive Kriterien sowie Mietzinsbeschränkungen für bereits verkaufte Wohnungen. Die NEOS hingegen setzen sich für ein Bundes-Raumordnungsrahmengesetz als Maßnahme gegen den Bodenverbrauch ein.

 

SPÖ: Mietenstopp jetzt

SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher fordert einen Mietenstopp durch einen Entschließungsantrag (3431/A(E)). Dies würde bedeuten, dass die Indexierungen der Richtwert- und Kategoriemieten ab dem 1. April 2023 zurückgenommen werden und sämtliche Mieten bis Ende 2025 eingefroren werden. Ab 2026 soll die Indexierung nicht mehr an den Verbraucherpreisindex, sondern an den Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gekoppelt sein. Die von der SPÖ vorgeschlagene Indexierung darf maximal 2 % pro Jahr betragen. Becher begründet diese Forderung mit der seit Monaten anhaltenden "Rekordteuerung", die sich bereits stark auf die Mittelschicht auswirke. Wenn die Politik nicht eingreife, würden die Richtwertmieten bis April 2025 aufgrund der Inflationsprognosen um weitere 11 % steigen. Innerhalb von drei Jahren wären sie dann um mehr als 25 % gestiegen, was viele Menschen in eine finanziell prekäre Situation bringen würde und zugleich die Inflation weiter anheizen würde.

 

FPÖ: Mietenstopp statt "ÖVP-Klientelpolitik" für Vermieter:innen

Die FPÖ fordert ebenfalls einen Mietenstopp und wirft der ÖVP vor, zu sehr im Interesse der Vermieter:innen zu handeln. Die Sicherstellung von leistbarem Wohnen als grundlegende Säule eines leistbaren Lebens sei von großer Bedeutung. FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl schlägt in einem Entschließungsantrag Sofortmaßnahmen vor (3432/A(E))). Dies beinhaltet den Einfrieren der Richtwert- und Kategoriemieten bis einschließlich 2026 und anschließend eine maximale Indexierungsmöglichkeit von 2 %. Der FPÖ-Vorschlag sieht außerdem die Ausweitung des Vollanwendungsbereichs des Mietrechtsgesetzes anhand thermisch-energetischer Kriterien, ein Verbot von befristeten Verträgen für gewerbliche oder institutionelle Vermieter:innen sowie Steuerbegünstigungen für Sanierungen und Investitionen vor. Mieter:innen, deren Verträge innerhalb eines Jahres auslaufen, sollen die Möglichkeit haben, diese um ein Jahr bei unverändertem Mietzins zu verlängern. Die Wohnbauförderung soll einen Bundeszuschuss in Höhe von 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für mindestens 15 Jahre erhalten.

 

FPÖ: Restriktive Kriterien für Objektverkäufe durch gemeinnützige Bauvereinigungen

FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl kritisiert "erhebliche legistische Mängel" in der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 2022 (3339/A(E)). Es gibt derzeit "äußerst fragwürdige" Auslegungen der Novelle, die dazu führen würden, dass die gemeinnützige Vermögensbindung und Gemeinnützigkeit insgesamt ad absurdum geführt werden, so Schrangl. Es muss daher klargestellt werden, dass Anleger- oder Vorsorgewohnungen niemals Teil des steuerprivilegierten Segments gemeinnütziger Bauvereinigungen sein können. Um den Verkauf von Objekten durch gemeinnützige Bauvereinigungen besser zu regeln, argumentiert er, dass klare, restriktive und eindeutige Kriterien erforderlich sind.

 

FPÖ: Mietzinsbeschränkung für bereits verkaufte, gemeinnützig errichtete Wohnungen

FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl kritisiert, dass gemeinnützige Wohnungen, die von Bauvereinigungen verkauft werden, der freien Mietzinsbildung unterliegen. In einem Entschließungsantrag fordert die FPÖ, dass diese Wohnungen nur noch zu den jeweiligen Richtwerten ohne Aufschläge und mit Abschlägen vermietet werden dürfen (3458/A(E)). Gemeinnützige Mietwohnungen haben insgesamt einen preisdämpfenden Effekt auf den freien Markt und sorgen für bezahlbaren Wohnraum, argumentiert Schrangl. Angesichts der günstigen Kaufpreise sind Mietzinsbeschränkungen im Interesse der Allgemeinheit mehr als gerechtfertigt.

 

NEOS fordern Maßnahmen gegen Bodenverbrauch durch Bundes-Raumordnungsrahmengesetz

Um den Bodenverbrauch und die Zersiedelung zu stoppen, ausreichend Flächen für geförderten bzw. gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung zu stellen und die Energiewende voranzutreiben, schlagen die NEOS Maßnahmen in Form eines Entschließungsantrags vor (3402/A(E)). Dies beinhaltet die Einführung eines Bundes-Raumordnungsrahmengesetzes sowie eine verfassungsrechtliche Absicherung der raumordnungspolitischen Zuständigkeit des Bundes und einer Bundesstrategie für Flächenmanagement und Raumordnung. Das Bundes-Raumordnungsrahmengesetz soll verbindliche Zielvorgaben für die Bundesländer festlegen, wie viel Bauland und Flächen für geförderten bzw. gemeinnützigen Wohnbau gewidmet werden dürfen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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