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CH: Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2024

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat beschlossen, die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Neuwagen ab dem 1. Januar 2024 neu einzuteilen. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der jährlichen Überprüfung, wie sie in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist.

 

Seit März 2003 müssen Energieetiketten gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G, wobei A für ein energieeffizientes Fahrzeug steht und G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Darüber hinaus enthält die Etikette weitere Informationen wie den Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen, um einen energie- und umweltbewussten Autokauf zu ermöglichen.

 

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Grundlagendaten der Energieetikette, die vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet werden. Bei dieser Aktualisierung werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft und an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik sowie an die internationalen Entwicklungen angepasst.

Die Energieeffizienzkategorien werden seit dem 1. Januar 2023 auf Basis des Zielwerts der CO2-Emissionsvorschriften festgelegt. Für die Berechnung der Energieeffizienzkategorien dienen die Primärenergie-Benzinäquivalente als Grundlage, um den Energieverbrauch verschiedener Antriebstechnologien einheitlich zu erfassen.

 

Die Aktualisierung führt dazu, dass bestimmte Automodelle ab 2024 in eine andere Energieeffizienzkategorie eingestuft werden. Auf der Website des Bundesamts für Energie (BFE) steht ein Online-Tool zur Erstellung der Energieetiketten für 2023 und 2024 zur Verfügung.

 

Ab dem 1. Januar 2020 wird der Durchschnitt der CO2-Emissionen aller im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 in Verkehr gesetzten Neuwagen nicht mehr auf der Energieetikette angezeigt. Dieser Wert muss jedoch weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2023 betrug der Wert 129 g/km (berechnet auf Basis von WLTP-Daten). Für das Jahr 2024 beträgt der Wert nun 122 g/km (WLTP). Hauptgrund für diese Absenkung ist die Zunahme der Verkäufe von Elektrofahrzeugen.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Pressestelle des Bundesamts für Energie (BFE) unter der Telefonnummer 058 460 81 52 wenden.

 

 

 

 

 

Herausgeber: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Website: https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

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