AT: Justizausschuss: Legislative Initiativen der Opposition verschoben

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Breites Themenspektrum von Tierquälerei über Spionage bis hin zu Gewalttätern

 

Im Justizausschuss wurden heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien jeweils eine legislative Initiative der SPÖ, FPÖ und NEOS verschoben. Die SPÖ setzt sich für einen höheren Strafrahmen bei besonders schweren Fällen von Tierquälerei ein. Die NEOS schlagen vor, Spionage auch dann unter Strafe zu stellen, wenn dadurch anderen Staaten und internationalen Organisationen Schaden zugefügt wird. Die FPÖ fordert ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Gewalttäter bei Minderjährigen und in Betreuungseinrichtungen.

 

Weitere Oppositionsvorschläge wurden ebenfalls verschoben, darunter die Kriminalisierung von "Dick Pics" und Kinderpornografie, die Einrichtung einer Rechtsdatenbank zu Datenschutzentscheidungen sowie Staatsverträge zur Inhaftierung von Straftätern in ihren Heimatländern.

 

SPÖ fordert höheren Strafrahmen für besonders schwere Fälle von Tierquälerei

Die SPÖ argumentiert, dass der derzeitige pauschale Strafrahmen mit einer Höchststrafe von bis zu zwei Jahren noch immer nicht ausreichend sei für besonders schwere Fälle von Tierquälerei. Mit einer vorgeschlagenen Änderung des Strafgesetzbuches will die SPÖ den Strafrahmen auf drei oder fünf Jahre erweitern (3107/A). Konkret schlägt der Vorschlag vor, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für den Täter zu verhängen, wenn das Tier aufgrund der zugefügten Verletzung euthanasiert werden muss oder wenn es langanhaltendem Leiden ausgesetzt ist. Ebenso soll die Bestrafung von Personen vorgesehen werden, die die Tat in Bezug auf eine größere Anzahl von Tieren begehen. Laut SPÖ sollte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren für Personen verhängt werden, die über einen längeren Zeitraum hinweg vielen Tieren besondere Qualen zufügen, wie Sabine Schatz (SPÖ) erläuterte.

 

Georg Bürstmayr (Grüne) und Gertraud Salzmann (ÖVP) äußerten den Bedarf einer genauen Prüfung einer solchen Regelung. Sie betonten die Bedeutung eines Vergleichs der Strafrahmen in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und wiesen darauf hin, dass der derzeitige Strafrahmen für schwere Körperverletzung bei Menschen derzeit drei Jahre beträgt, wie Bürstmayr betonte.

 

NEOS: Kriminalisierung von Spionage auch bei Schädigung anderer Staaten und internationaler Organisationen

Wien als Sitz mehrerer internationaler Organisationen wie UN, Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), OPEC und OSZE ist laut NEOS besonders attraktiv für Spionage. Die derzeitige Gesetzgebung in Österreich sei "opportunistisch", da Spionage nicht bestraft werde, wenn sie sich gegen internationale Organisationen richtet oder anderen Ländern Schaden zufügt. Laut NEOS verhindert dies eine effektive Bekämpfung von Spionage, wie Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) erklärte. Die NEOS schlagen daher eine Ergänzung des Strafgesetzbuches vor, um eine breitere Palette von Handlungen, die Schaden für andere Staaten und internationale Organisationen verursachen, unter Strafe zu stellen (2219/A).

Gertraud Salzmann (ÖVP) unterstützte den Vorschlag der NEOS, äußerte jedoch den Wunsch nach einer präzisen Definition der Begriffe "andere Staaten" und "internationale Organisationen" sowie nach einer genauen Überprüfung des Umfangs der Strafbarkeit.

 

FPÖ: Lebenslanges Tätigkeitsverbot für Gewalttäter bei Minderjährigen und in Betreuungseinrichtungen

Die FPÖ fordert ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Personen, die wegen Gewalt gegen Minderjährige oder schutzbedürftige Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtskräftig verurteilt wurden. Die Freiheitlichen schlagen vor, das Strafgesetzbuch dahingehend zu verschärfen, dass das derzeitige Tätigkeitsverbot von "unbestimmter Dauer" auf "lebenslang" geändert wird (2686/A).

Die Initiative wurde zusammen mit einer Forderung der SPÖ diskutiert, die die Kriminalisierung von "Dick Pics" (2434/A(E)) und einen FPÖ-Antrag zu Maßnahmen gegen Pädophilie und Kinderpornografie (3105/A(E)) beinhaltet.

 

Georg Bürstmayr (Grüne) und Johanna Jachs (ÖVP) äußerten ihre Unterstützung für die Verschiebungen, da laufende Diskussionen und Prozesse noch nicht abgeschlossen seien.

 

SPÖ: Rechtsdatenbank für Datenschutzentscheidungen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat 2018 in Kraft und hat in den ersten fünf Jahren den Schutz digitaler Rechte in Österreich maßgeblich geprägt, so die SPÖ (3414/A(E)). Allerdings gibt es bislang keine umfassende Zusammenfassung der Rechtsprechung auf Basis der DSGVO in Österreich oder auf europäischer Ebene. Um die Durchsetzung der DSGVO auch zukünftig zu gewährleisten, fordert die SPÖ mehr Transparenz und öffentlichen Zugang. Die SPÖ plädiert daher für die Einrichtung einer Rechtsdatenbank, die österreichische rechtskräftige Entscheidungen der nationalen Aufsichtsbehörden und ordentlichen Gerichte in Datenschutzangelegenheiten einschließlich des Inhalts der Entscheidungen, der verhängten Bußgelder und der ergriffenen Rechtsmittel umfasst. Laut SPÖ sollte die Datenbank auch in das Bundesrechtliche Informationssystem (RIS) integriert werden, wie Christian Drobits (SPÖ) vorschlug. Zudem wird der Justizminister aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung aller rechtskräftigen Datenschutzentscheidungen einzusetzen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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