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AT: Hauptausschuss nominiert Mitglieder der Kontrollkommission Verfassungsschutz

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Der Hauptausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die fünf Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz nominiert.

 

Die Juristinnen und Juristen Reinhard Klaushofer, Monika Stempkowski, Theo Thanner, Christof Tschohl und Ingeborg Zerbes wurden für eine Funktionsperiode von zehn Jahren in das Gremium gewählt. Die Kontrollkommission soll künftig die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) kontrollieren. Die Mitglieder müssen noch vom Nationalrat mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt werden.

 

Die Aufgabe der Kontrollkommission besteht darin, die gesetzmäßige Aufgabenerfüllung der für den Verfassungsschutz zuständigen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie der entsprechenden Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen sicherzustellen. Gemäß dem Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz sind die Mitglieder der Kontrollkommission unabhängig und weisungsfrei. Der Vorsitz wird jährlich von einem Mitglied übernommen.

 

Ursprünglich war geplant, dass die Kontrollkommission bereits vor über einem Jahr eingerichtet wird. Die Zahl der Kommissionsmitglieder wurde jedoch von drei auf fünf erhöht, um eine Einigung zwischen den Parlamentsfraktionen zu erleichtern.

 

Die Koalition und die FPÖ hatten jeweils Wahlvorschläge eingereicht, die sich nur in einem Namen unterschieden. Die FPÖ wollte Gunther Peternell, den Büroleiter des freiheitlichen Dritten steirischen Landtagspräsidenten, anstelle von Monika Stempkowski, einer Juristin, für das Gremium nominieren. Letztendlich erhielt Stempkowski die Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, während die übrigen vier Mitglieder einstimmig vom Hauptausschuss vorgeschlagen wurden.

 

Die nominierten Mitglieder der Kontrollkommission sind hochqualifizierte Fachleute auf ihren jeweiligen Gebieten. Reinhard Klaushofer ist Leiter des Fachbereichs Öffentliches Recht an der Paris Lodron Universität Salzburg. Monika Stempkowski ist Universitätsassistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien und Psychologin. Theo Thanner leitete bis 2021 die Bundeswettbewerbsbehörde und lehrt nun am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien. Christof Tschohl ist ein auf IT-Recht sowie Grund- und Menschenrechte spezialisierter Nachrichtentechniker und Jurist, der als wissenschaftlicher Leiter des Research Institute – Digital Human Rights Center tätig ist. Ingeborg Zerbes ist stellvertretende Leiterin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien.

 

Die lange Dauer der Verhandlungen über die Kontrollkommission und der Vorwurf des parteipolitischen Postenschachers führten zu Kritik von Seiten der NEOS. Stephanie Krisper kritisierte das verzögerte Verfahren als demokratiepolitisch problematisch und warf den Regierungsparteien vor, die Unabhängigkeit der Kontrollkommission zu gefährden. Sie betonte, dass eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes von großer Bedeutung sei, um mögliche Missstände aufzudecken und demokratische Prinzipien zu wahren.

 

Die Regierungsparteien verteidigten hingegen ihre Entscheidungen und betonten die Qualifikationen der nominierten Mitglieder. Sie argumentierten, dass die Erhöhung der Mitgliederzahl von drei auf fünf eine breitere Expertise und eine größere Akzeptanz ermögliche. Zudem betonten sie die Notwendigkeit einer sorgfältigen Auswahl, um die Unabhängigkeit und Kompetenz der Kontrollkommission sicherzustellen.

Die Kontrollkommission Verfassungsschutz wird in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Arbeit des Verfassungsschutzes spielen. Sie soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und der Verfassungsschutz seine Aufgaben im Einklang mit den demokratischen Prinzipien ausführt. Durch eine unabhängige Kontrolle können potenzielle Missstände, Fehlverhalten oder mögliche Übergriffe rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

Es bleibt abzuwarten, wie die nominierten Mitglieder ihre Aufgaben wahrnehmen und ob sie in der Lage sind, die Unabhängigkeit und Effektivität der Kontrollkommission zu gewährleisten. Die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der demokratischen Strukturen und zur Sicherung der Grundrechte in Bezug auf den Verfassungsschutz.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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