DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Im Rahmen des Maßnahmenpakets gegen Rasen im Straßenverkehr plant die Regierung die Einführung der Möglichkeit, Fahrzeuge unbelehrbarer Schnellfahrer bei Extremfällen zu beschlagnahmen und letztendlich für verfallen zu erklären. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrgesetzes beinhaltet (2092 d.B.), liegt dem Verkehrsausschuss vor.
Das Verkehrsministerium betont in den Erläuterungen, dass die bisherigen Regelungen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere im Führerscheinrecht, in Extremfällen nicht ausreichend seien. Für solche Fälle, in denen mildere Maßnahmen nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hätten, solle nun als letzte Möglichkeit ein gerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht möglich sein. Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen bestehe ein hohes Gefährdungspotenzial, da das Fahrzeug wie eine Waffe eingesetzt werden könne und eine immense Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Daher werde eine neue straßenpolizeiliche Regelung eingeführt, begleitet von einer Verschärfung des Führerscheinrechts. Die Strafen für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen gemäß der StVO ein dreistufiges System umfassen, das von vorübergehender Beschlagnahme über Beschlagnahme bis hin zum Verfall des Fahrzeugs reicht.
Die erste Beschlagnahme des Fahrzeugs bei einem entsprechenden Vergehen soll nach einer Vor-Ort-Prüfung erfolgen. Anschließend erfolgt die Überprüfung durch die Behörde, ob die Beschlagnahme aufrechterhalten wird (z. B. bei Vorliegen dinglicher Nutzungsrechte einer anderen Person) oder die Maßnahme bestätigt wird. Bei Bestätigung der Maßnahme wird geprüft, ob vorliegende (wiederholte) Tatbestände den Verfall des Fahrzeugs rechtfertigen oder ob die Exekution angemessen ist.
Um eine einheitliche Umsetzung und Abstimmung der Verfahren und Bewertungskriterien auf Länderebene zu gewährleisten, sollen die neuen Bestimmungen laut Verkehrsministerium ab dem 1. März 2024 in Kraft treten.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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