· 

AT: Erhöhung der Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und Kinder

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Die Anzahl der Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder soll im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern erhöht werden (2070 d.B.).

 

Ziel ist es, mindestens 90 zusätzliche Frauenplätze und ebenso viele Kinderplätze zu schaffen, insgesamt also 180 Plätze. Ab November 2023 sollen dafür jährlich 3 Mio. € als Zweckzuschuss des Bundes zur Verfügung gestellt werden, bis Ende 2026 insgesamt zwölf Mio. €. Gleichzeitig ist der Ausbau des Beratungs- und Betreuungsangebots in den Unterkünften geplant. Zur Koordination wird eine bundesweite Steuerungsgruppe unter der Leitung der Nationalen Koordinierungsstelle im Bundeskanzleramt eingerichtet.

 

Die Länder sind verpflichtet, Mindeststandards für die neuen Frauenplätze in den Schutzunterkünften festzulegen, einschließlich bedarfsgerechter Schutz- und Sicherheitskonzepte. Als Schutzunterkünfte gelten sowohl Frauenhäuser als auch Übergangswohnungen. Während Frauenhäuser ein Sicherheitskonzept für Hochrisikofälle bieten, konzentriert sich die Regierungsvorlage primär auf die Errichtung von Übergangswohnungen. In diesen Wohnungen wird gewaltbetroffenen Frauen und Kindern vorübergehend Wohnraum mit begleitender Beratung und Betreuung zur Verfügung gestellt, um sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben zu unterstützen. Die zusätzlichen Kapazitäten sollen bis Ende 2025 bereitgestellt und langfristig erhalten bleiben. Das psychosoziale Beratungs- und Betreuungsangebot soll mindestens vier Wochenstunden pro Platz umfassen. Dadurch wird erwartet, dass zusätzlich 925 Frauen und ihre Kinder zukünftig beraten werden können.

 

Die Länder sind dazu verpflichtet, statistische Auswertungen über die Anzahl und Aufenthaltsdauer der in den Schutzunterkünften aufgenommenen Personen durchzuführen und einen Nachweis über die Mittelverwendung und das Erreichen der Zielzustände zu erbringen. Bei zweckwidriger Verwendung, Nichtverwendung oder Nichterreichung der Ziele kann der Bund die Rückzahlung der Zweckzuschüsse verlangen. Zusätzlich ist eine anonyme Befragung der aufgenommenen Frauen als Qualitätssicherungsmaßnahme vorgesehen.

 

Die Vereinbarung soll rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 in Kraft treten, um den Ländern frühzeitig entsprechende Umsetzungsmaßnahmen zu ermöglichen.

 

Neben dem Gewaltschutzgesetz stellt sicherer betreuter Wohnraum einen weiteren Eckpfeiler im österreichischen Gewaltschutzsystem und der Gewaltprävention dar, wie es in den Gesetzeserläuterungen heißt. Laut einer aktuellen Studie, die vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegeben wurde, sind ein Drittel aller Frauen in Österreich im Laufe ihres Lebens von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der DMZ ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 

Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.

Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.

Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst die Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0