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AT: Verlängerung der Zuständigkeit für Ausnahmen von Russland-Sanktionen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Die Russland-Sanktionen verbieten es der öffentlichen Hand grundsätzlich, Aufträge oder Konzessionen an Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Föderation zu vergeben oder bestehende Aufträge fortzuführen.

 

Allerdings haben die EU-Staaten gemäß einer entsprechenden EU-Verordnung die Möglichkeit, für bestimmte, genau festgelegte Bereiche Ausnahmen zu genehmigen. In Österreich hat der Nationalrat im Oktober 2022 beschlossen, dass das Justizministerium für solche Genehmigungen zuständig ist. Nun beabsichtigen ÖVP und Grüne mit einem Initiativantrag, diese befristete Regelung, die bis zum 31. Dezember 2023 gilt, bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Da es sich um eine Verfassungsbestimmung handelt, erfordert die Verlängerung eine Zweidrittelmehrheit im Plenum ( 3406/A).

 

Gemäß den Erläuterungen ist geplant, im Rahmen einer Novellierung des Sanktionengesetzes von 2010 eine allgemeine Regelung für die Zuständigkeit bei Sanktionsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens einzuführen. Mit dieser Regelung soll das Gesetz schließlich außer Kraft treten.

 

Die Verlängerung der Zuständigkeit für Ausnahmen von den Russland-Sanktionen ist ein Schritt, um die Flexibilität bei der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass die Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erreicht wird, um die Verlängerung bis Ende 2025 zu ermöglichen. Die geplante Novellierung des Sanktionengesetzes könnte eine allgemeine Regelung für die Zuständigkeit bei Sanktionsmaßnahmen im öffentlichen Auftragswesen schaffen und zu einer reibungsloseren Umsetzung führen.

 

Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren parlamentarischen Beratungen und Entscheidungen verlaufen werden und ob die Verlängerung letztendlich in Kraft treten wird. Die Debatte über die Russland-Sanktionen und ihre Ausnahmen wird voraussichtlich fortgesetzt, während die österreichische Regierung bestrebt ist, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl wirtschaftliche Interessen als auch internationale Verpflichtungen berücksichtigt.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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