DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation hat der Nationalrat in der gestrigen Sondersitzung ein Unterstützungspaket für Sozialhilfe-Haushalte beschlossen, das insbesondere Kindern zugutekommen soll.
Das Paket beinhaltet Maßnahmen, um die finanzielle Situation von Familien zu verbessern. Eine der zentralen Maßnahmen ist die Einführung eines monatlichen Sonderzuschusses von 60 € pro Kind in Sozialhilfe-Haushalten. Dieser Zuschuss soll zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 gewährt werden.
Nun soll das Vorhaben – wie von den Regierungsparteien angekündigt – ausgeweitet werden. Derzeit wird ein entsprechender Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen im Familienausschuss diskutiert und soll noch im Juni vom Nationalrat beschlossen werden. Demnach sollen auch Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Mindestpensionist:innen sowie Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit geringem Einkommen diesen Kinder-Zuschuss erhalten.
Um den Sonderzuschuss zu erhalten, müssen die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem dürfen Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen im vorangegangenen Jahr gemäß Einkommensteuerbescheid maximal 23.300 € bzw. 23.600 € an Einkünften erzielt haben. Dies entspricht einem monatlichen Bruttolohn von höchstens 2.000 €. Die Zahlungen sollen automatisch erfolgen, wobei die Buchhaltungsagentur des Bundes – unterstützt vom Bundesrechenzentrum – für die Abwicklung zuständig sein wird.
Die genauen Kosten des Vorhabens werden im Antrag nicht angegeben. Bei der Präsentation im Mai ging die Regierung jedoch von einem Gesamtvolumen des Pakets gegen Kinderarmut von rund 500 Mio. € aus. Ein Teil dieser Mittel soll auf Sozialhilfe-Haushalte, einschließlich erweiterter Sachleistungen zur Unterstützung des Schulbesuchs, sowie die Förderung gemeinnütziger und kostenloser Lebensmittelweitergabe entfallen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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