
DMZ – POLITIK ¦ Dr. Peter Beutler ¦
KOMMENTAR
Simeon Uriel Freudenberger legte die Hände übers Gesicht und schluchzte. «Das schmerzt mich immer noch. Was das Thema ‹Heimlicher› betrifft, habe ich mich versündigt wie wohl jeder evangelische Pfarrer der Staatskirche des Alten Bern.
Im Rhythmus von zwei Jahren mussten wir damals eine festgelegte Anzahl von Bürgern bestimmen – in meinem Fall waren es ein Dutzend –, die ich mit der Aufgabe betraute, mir Männer oder Frauen zu melden, die schlecht redeten über den Kleinen oder den Grossen Rat oder über den Landvogt oder über den Richter oder über den Pfarrer. Jeder ‹Heimlicher› wurde verpflichtet, im Laufe seiner Amtszeit von zwei Jahren fünf Personen zu melden. Und das taten sie auch. Die Identität des Heimlichers durfte nur dem Landvogt preisgegeben werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wurden mit schweren Strafen sanktioniert.»
«Waren auch der Bundesbrief oder die Personen, die mit der Gründung der Eidgenossenschaft etwas zu tun hatten, Gegenstand von Rückmeldungen der Heimlicher?»
«Nicht oft, aber es kam ab und zu schon vor. Im 17. Jahrhundert gab es in der Republik Bern bereits Schulen. Auch Menschen aus dem einfachen Volk konnten lesen und schreiben, wenn auch oft nur mangelhaft. Nach der Schulordnung von 1675 waren die Gemeinden und die Kirchen für den Unterricht in den Schulen zuständig. Das hiess: Die Pfarrer waren für die Bildung des Volkes verantwortlich. Schriften, die der bernischen Staatsräson widersprachen, galten als subversiv und durften nicht konsumiert werden. 1747 wurde ich Pfarrer in Frutigen, 1752 versetzte mich die Kirchenbehörde nach Ligerz am Bielersee. Und in Ligerz erhielt ich eine Heimlicher-Anzeige betreffend einer Gründungsurkunde der Eidgenossenschaft.

Kommentar schreiben